Becherbach-Dorf [61885]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern

 
 
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Becherbach-Dorf wurde am 29.07.2019 die Schlussfeststellung erlassen.
letzte Aktualisierung: 08/08/2019
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren werden Maßnahmen der Landentwicklung ermöglicht und ausgeführt, wodurch ein Teil der im Dorferneuerungskonzept geplanten Maßnahmen verwirklicht werden.

Innerörtliche Teilbereiche der Straßen stehen nicht im Eigentum des jeweiligen Baulastträgers. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren soll die eigentumsrechtliche Übertragung auf das Land Rheinland-Pfalz, den Landkreis Bad Kreuznach und die Ortsgemeinde erfolgen.

Der Neuanlage und Reaktivierung von Fußwegen kommt insbesondere zur Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion der Ortsgemeinde Becherbach große Bedeutung zu.

Mit Hilfe von bodenordnerischen Maßnahmen im Flurbereinigungsgebiet wird die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrserschließung unterstützt.
Die Grenz- und Eigentumsverhältnisse in der Ortslage von Becherbach sind oftmals unklar. Auch sind in der alten Ortslage baurechtliche Missstände vorhanden.

Diese Überbauten (§ 912 BGB) sind eine stete Quelle nachbarrechtlicher Streitigkeiten und erschweren vielfach die sinnvolle Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Die Beseitigung der Überbauten kann im Zuge von Grenzregulierungen im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung erfolgen.
In Becherbach wurde von 1957 bis 1959 ein beschleunigtes Zusammen-legungsverfahren für die gesamte Gemarkung mit Ausnahme der Ortslage durchgeführt.
Das Liegenschaftskataster der Ortslage basiert heute noch weitestgehend auf der Messung aus dem Jahr 1841; die Qualität der Stückvermessung ist nicht einwandfrei.
Mit Hilfe der Bodenordnung sollen die unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse im Flurbereinigungsgebiet geregelt werden.
Damit wird sowohl ein im Interesse der Grundstückseigentümer als auch ein im öffentlichen Interesse liegendes einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Liegenschaftskataster geschaffen.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 02/17/2000
Anordnungsbeschluss 02/22/2000
Wahl des Vorstandes der TG 04/06/2000
Feststellung der Wertermittlung 02/04/2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 09/06/2005
Planwunschtermin 12/01/2007
Allgemeiner Besitzübergang 10/14/2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 10/14/2008
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11/01/2009
Berichtigung der öffentlichen Bücher 11/12/2012
Schlussfeststellung 09/10/2019
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Öffentliche Bekanntmachung der Ausgleichshebung
vom 26.03.2014
Schlussfeststellung
vom 29.07.2019
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Karl Paul
Anschrift:
Buhlen 87, 67827 Becherbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Walter Wolffsabine Stotz-Buß
Uwe Krauß
Wolfgang Paulus
Guido Topp
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmernoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Schmitt, Norbert
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Zmelty, Adrian
Sachgebietsleitung Bau:
Bernd, Daniel
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
46 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
290
Kosten:
222.900,00 Euro
Finanzierung:
80 % Zuschüsse
20 % Eigenleistungen
beteiligte Gemeinden:
Becherbach
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung