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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Becherbach-Dorf [61885]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern
 
 
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Becherbach-Dorf wurde am 29.07.2019 die Schlussfeststellung erlassen.
 
letzte Aktualisierung: 08/08/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren werden Maßnahmen der Landentwicklung ermöglicht und ausgeführt, wodurch ein Teil der im Dorferneuerungskonzept geplanten Maßnahmen verwirklicht werden.

Innerörtliche Teilbereiche der Straßen stehen nicht im Eigentum des jeweiligen Baulastträgers. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren soll die eigentumsrechtliche Übertragung auf das Land Rheinland-Pfalz, den Landkreis Bad Kreuznach und die Ortsgemeinde erfolgen.

Der Neuanlage und Reaktivierung von Fußwegen kommt insbesondere zur Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion der Ortsgemeinde Becherbach große Bedeutung zu.

Mit Hilfe von bodenordnerischen Maßnahmen im Flurbereinigungsgebiet wird die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrserschließung unterstützt.
Die Grenz- und Eigentumsverhältnisse in der Ortslage von Becherbach sind oftmals unklar. Auch sind in der alten Ortslage baurechtliche Missstände vorhanden.

Diese Überbauten (§ 912 BGB) sind eine stete Quelle nachbarrechtlicher Streitigkeiten und erschweren vielfach die sinnvolle Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Die Beseitigung der Überbauten kann im Zuge von Grenzregulierungen im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung erfolgen.
In Becherbach wurde von 1957 bis 1959 ein beschleunigtes Zusammen-legungsverfahren für die gesamte Gemarkung mit Ausnahme der Ortslage durchgeführt.
Das Liegenschaftskataster der Ortslage basiert heute noch weitestgehend auf der Messung aus dem Jahr 1841; die Qualität der Stückvermessung ist nicht einwandfrei.
Mit Hilfe der Bodenordnung sollen die unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse im Flurbereinigungsgebiet geregelt werden.
Damit wird sowohl ein im Interesse der Grundstückseigentümer als auch ein im öffentlichen Interesse liegendes einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Liegenschaftskataster geschaffen.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Öffentliche Bekanntmachung der Ausgleichshebung
vom 26.03.2014
Schlussfeststellung
vom 29.07.2019
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Karl Paul
Anschrift:
Buhlen 87, 67827 Becherbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Walter Wolffsabine Stotz-Buß
Uwe Krauß
Wolfgang Paulus
Guido Topp
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Schmitt, Norbert
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleiter Landespflege:
Zmelty, Adrian
Sachgebietsleiter Bau:
Bernd, Daniel
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
45.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
290
Kosten:
222.900,00 Euro
Finanzierung:
80 % Zuschüsse
20 % Eigenleistungen
beteiligte Gemeinden:
Becherbach
 
 
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