Ausführungsanordnung

Mit der Ausführungsanordnung wird der Tag festgelegt, an dem der alte Rechtszustand (Alter Bestand) durch den im Flurbereinigungsplan bzw. Zusammenlegungsplan nachgewiesenen Neuen Bestand ersetzt wird.
An die Stelle der im Grundbuch vorgetragenen alten Grundstücke treten die neu gebildeten Abfindungsgrundstücke.
Siehe auch vorzeitige Ausführungsanordnung