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Förderung für Investitionen in Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU) - EL-0403. Wer wird gefördert? landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion). Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolge Kooperationen Was wird gefördert? Maschinen und Geräte für den Einsatz in amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen Mechanische Unkrautbekämpfung in Steillagenrebflächen Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau Extensive Bodenbewirtschaftung Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft Sonstige ökologische Umweltinvestitionen Wie wird gefördert? Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft einschließlich entsprechend notwendiger digitaler Techniken: bei Maschinenförderung förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen ab 5.000 € Fördersatz: 40 % der förderfähigen Kosten 5 Mio. Euro förderfähiges Investitionsvolumen in der Förderperiode, für EL-0403 insgesamt. Was sind die Fördervoraussetzungen? Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs Vorwegbuchführung Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden Prosperitätsgrenze: 200.000 Euro Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren Bei Förderung bestimmter Investitionen die Bewirtschaftung von Rebflächen Förderausschlüsse Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25% Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Unternehmen im Insolvenzverfahren Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden Unternehmen oder Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten Nicht gefördert werden: Ersatzinvestitionen Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten? Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden. Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier: Antrag Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex Anlage Sanktionsvertrag Ergänzendes Formular zum EFP Antrag für die Maßnahme FISU vereinf. Investitionskonzept Merkblatt Vergabe/Vergleichsangebote Bieterverzeichnis KMU-Prüfung Kreditbereitschaftserklärung Steillagennachweis Bescheinigung der Umsatzerlöse Leitfaden zur Vorhabenbeschreibung GAP-Kurzbeschreibung Anlage 1 FISU Maschinenliste Auszug GAP-Auswahlkriterien Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier Auswahlverfahren 2024/2025 FISU FörderverfahrenTermine der Auswahlverfahrenfür vollständig vorliegende Anträge bis zum Budget EURErgebnis (gebundene Mittel) GAP-SP EL-040320.03.202431.01.20242.200.000,00 GAP-SP EL-040320.09.202420.06.2024700.000,00 GAP-SP EL-040320.03.202531.01.2025 Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
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