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Weininvestitionsförderung (GMOW)
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Weininvestitionsförderung (GMOWi) - SP-0304. Wer wird gefördert? Weinbaubetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung Was wird gefördert? Im Bereich der investiven Förderung Wein wird in 2 Teilinterventionen unterschieden. Teilintervention 1 betrifft die bereits bekannte Förderung in Investitionen materieller und immaterieller Art in Verarbeitungseinrichtungen und Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und – instrumente, die die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe und Weinerzeuger erhöhen sollen. Teilintervention 2 enthält Umweltaspekte, durch die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt. Die Teilintervention 2 wird grundsätzlich nur über technische Investitionen möglich sein und umfasst eine Erhöhung des Fördersatzes von +5%. Die Positivliste zur Teilintervention 2 -Energie- ist im Merkblatt enthalten. Wie wird gefördert? Teilintervention 1 (SP-0304-01 GMOWi Basisförderung) betrifft die Förderung von Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften 35% Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung 25 % Weinbaubetriebe prosperierend ( 300.000 €) 30 % Weinbaubetriebe nicht prosperierend ( 300.000 €) 35 % Teilintervention 2 (SP-0304-02 GMOWi Energie) enthält Umweltaspekte zur Steigerung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und zur Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften 40 % Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung 30 % Weinbaubetriebe prosperierend ( 300.000 €) 35 % Weinbaubetriebe nicht prosperierend ( 300.000 €) 40 % Förderfähige Investitionssumme innerhalb der Förderperiode je nach Betriebsgruppe bei 3 oder 5 Mio. Euro Was sind die Fördervoraussetzungen? Die Investitionen müssen der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der Erzeugnisse im Sinne von Anhang VII Teil II der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 dienen. Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro Vorwegbuchführung Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen und Geräten und bei Vorhaben unter 150.000 Euro förderfähigen Investitionsvolumen, ansonsten großes Investitionskonzept Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren etc. Zusätzlich für das Teilvorhaben 2 - Energieeinsparung Die Investitionen müssen der Verringerung der Auswirkungen des Weinsektors der Union auf die Umwelt, für Energieeinsparungen sowie zur Verbesserung der globalen Energieeffizienz im Weinsektor dienen. Förderausschlüsse Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25% Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Unternehmen im Insolvenzverfahren Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden etc. Nicht gefördert werden: Ersatzinvestitionen Unbare Eigenleistungen Investitionen in Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft Umsatzsteuer, Preisnachlässe wie z.B. Skonto und unbar Eigenleistungen Sonstige Kosten im Zusammenhang mit Leasingverträgen, wie die Gewinnspanne des Leasinggebers, Zinskosten der Refinanzierung, Verwaltungskosten incl. Gebühren, Gemeinkosten oder Versicherungskosten Bei der Förderung von Technischen Anlagen und sonstigen Maßnahmen werden keine baulichen Maßnahmen gefördert Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten? Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden. Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Förderantragsformular an foerderantrag@dlr.rlp.de, bzw. des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen. Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier: Merkblatt für den Antragsteller GMOW Antrag Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex Anlage Sanktionsvertrag Anlage Einzelunternehmer/Gesellschafter/verbundene Unternehmen vereinfachtes Investitionskonzept förderf.Investvol. 150.000 EUR Investitionskonzept förderf. Investvol. 150.000 EUR Investitionskonzept Unternehmen Vergabe/Vergleichsangebote Bieterverzeichnis KMU-Regelung Kreditbereitschaftserklärung Steillagennachweis Leitfaden zur Vorhabenbeschreibung Baukosten DIN 276 Referenzkosten Erklärung zum Architektenvertrag Tankcheck GAP-Kurzbeschreibung GAP-Auswahlkriterien Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier Auswahlverfahren 2023/2024 GMOWi FörderverfahrenTermine der Auswahlverfahrenfür vollständig vorliegende Anträge bis zum Budget EURErgebnis (gebundene Mittel) GAP-SP SP-030431.08.2023 GAP-SP SP-030425.09.2024 15.12.20234.700.000 € GAP-SP SP-0304 01.09.2025 15.12.2024 3.721.000 € GAP-SP SP-030415.12.202515.09.202513.685.000 € GAP-SP SP-030415.04.202615.12.2025 GAP-SP SP-030415.12.202615.09.2026 Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen. Informationen und alle Vordrucke zum Zahlantrag finden Sie hier: Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen. [Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt, somit müssen alle Vorhaben des Sektorprogramms Wein (EGFL) bis zu diesem Datum ausgezahlt sein. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2027 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2027 bei uns eingegangen sein! ] Zahlantrag Schlussverwendungsnachweis Rechnungserfassungsblatt Antrag auf Mittelübertragung Merkblatt Zahlantrag GMOW Vergabe/Vergleichsangebote
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