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039Wertschöpfungsketten (WSK)
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Wertschöpfungsketten (WSK). [+++ Eine Antragsstellung im Programm WSK ist nicht mehr möglich! +++ ] Wer wird gefördert? Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirt. Erzeugnisse die nicht gleichzeitig Erzeuger sind (z.B. Bäcker oder Metzger) Was wird gefördert? Investitionen zur Verarbeitung/Vermarktung bis zur zweiten Verarbeitungsstufe ab Mindestinvest 20T€ Wie wird gefördert? Gestaffelt nach KMU-Größe und Güte des Erzeugnisses (z.B. konventionell oder bio) Beihilfe 30% bis zu 40% - max. 200.000 Beihilfe (De-Minimis-Obergrenze) Was sind die Fördervoraussetzungen? Unternehmen darf nicht selbst landw. Erzeuger sein Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Einsparung von Ressourcen Einhaltung De-Minimis-Obergrenzen Förderausschlüsse Grundstücke Wohnbauten Ersatzbeschaffungen PKW Büros Finanzierungskosten Kauf von Lizenzen Aufwand für landw. Erzeugung Absatz auf Einzelhandelsstufe Schlachtstätten soweit Kleinst-/kleines Unternehmen Ölmühlen Drittlandsware ELER EULLE Auswahlverfahren 2023, Wertschöpfungsketten FörderverfahrenTermine der Auswahlverfahrenfür vollständig vorliegende Anträge bis zum Budget EURErgebnis (gebundene Mittel) M 6.4b WKS17.07.202331.05.2023170.108,00€ M 6.4b WSKkeine weiteren Termine in 2023! Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
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