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Melde- & Aufzeichnungspflichten nach Düngerecht RLP
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Melde- & Aufzeichnungspflichten nach Düngerecht RLP. Landes-Düngeverordnung vom 10 Dezember 2020, geändert durch Landesverordnung vom 19. Dezember 2022 Untersuchungspflicht Bodenuntersuchungen auf Stickstoff Betriebe, die in mit Nitrat belasteten Gebieten auf einer Ackerfläche ab 50 ha bis 100 ha wesentliche Stickstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha und Jahr) aufbringen, müssen mindestens 2 Bodenproben und pro angefangene weitere 100 ha mindestens eine weitere Bodenprobe auf Stickstoff veranlassen. Dies gilt für Kulturen des Ackerbaues mit einem N-Bedarfswert, der den im Boden verfügbaren Stickstoff einschließt. Grünland sowie Flächen mit Feldgras oder mehrschnittigem Feldfutter, Reben oder Obstgehölze zählen nicht dazu. In der Regel ist die Nmin-Methode anzuwenden, eine Bodenuntersuchung nach der EUF-Methode genügt ebenfalls den Anforderungen. Betriebe mit mind. 25 ha Raps können eine Bodenprobe durch die Biomasse- oder Aufwuchsmethode ersetzen (mit Fotonachweis und Berücksichtigung in der N-Düngebedarfsermittlung). Für Flächen mit Gemüsekulturen oder Erdbeeren besteht zu jeder Kultur eine bewirtschaftungs-einheiten- oder schlagspezifische N-Bodenuntersuchungspflicht. Weitere Informationen zur Durchführung der Nmin-Probenahme sowie zur Beauftragung eines Labors finden Sie im Merkblatt „Nmin-LDüVO RP“ und zur Meldung der Ergebnisse im Merkblatt „Meldepflichten LDüVO RP“ auf der Internetseite www.düngeverordnung.rlp.de Ackerbau und Grünland. Wirtschaftsdünger-Untersuchungen Betriebe mit Tierhaltung oder Biogasanlagen, die Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten oder in mit Phosphat eutrophierten Oberflächenwasserkörpern bewirtschaften, müssen diejenigen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft oder Gärreste, mit denen Gesamt-N-Mengen von mehr als 750 kg/Jahr ausgebracht werden, einmal in drei Jahren und bei mehr als 2.500 kg/Jahr einmal pro Jahr auf die Gehalte an Gesamt-N, Ammonium-N bzw. pflanzenverfügbarer N und Gesamt-Phosphat untersuchen lassen. Spätestens zu dem Zeitpunkt, bis zu dem höchstens ein Viertel der jährlich anfallenden Menge ausgebracht ist, muss die erste Beprobung und Beauftragung eines Labors mit der Analyse erfolgt sein. Analysenergebnisse aus den Vorjahren behalten dabei vorerst ihre Gültigkeit. Ausgenommen von dieser Untersuchungspflicht ist der Stallmist von Huf- und Klauentieren. Die Ergebnisse der N-Bodenuntersuchungen sowie der Wirtschaftsdüngeranalyse sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt in das Meldeportal einzutragen. Wir weisen darauf hin, dass eine unverzügliche Eingabe der N-Bodenuntersuchungsergebnisse notwendig ist, um das Nmin-Portal mit aktuellen Daten zu füllen, damit alle Landwirte in Rheinland-Pfalz diese Ergebnisse nach Mittelwertbildung im GeoBox-Viewer Pflanzenbau zur N-Düngebedarfsermittlung nutzen können. Meldepflicht Über das digitale Agrarportal sind die Analysenergebnisse und die zur N-Düngebedarfsermittlung notwendigen Bewirtschaftungsdaten (entsprechend dem Nmin-Probenbegleitblatt) der für den Vollzug des Düngerechts zuständigen Stelle (ADD, Trier) zu übermitteln. Fachliche Fragen beantwortet Dr. Stefan Weimar Erstellen Sie sich zunächst ein Benutzerkonto, indem Sie auf Benutzerkonto erstellen klicken. Wie Sie sich richtig anmelden erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite bei Hilfe bei der ersten Anmeldung. Wenn Sie bereits auf der MAD Homepage registriert sind, melden Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und Ihrem Passwort an. Link zur Anmeldung Sie können sich hier anmelden Hilfe bei der ersten Anmeldung Klicken Sie auf „Benutzerkonto erstellen“. Füllen Sie die Pflichtfelder (*) und ggf. die freiwilligen Felder aus. Geben Sie Ihre Betriebsnummer - ohne Leerzeichen und nur aus Zahlen bestehend - ein. Bsp. 276075650000001 Achten Sie bitte auf die korrekte Eingabe Ihrer Email Adresse. Bsp: Landbetrieb@rlp.de Verwenden Sie für das Passwort mindestens 8 Zeichen und eine Zahl. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung zu und klicken Sie auf „Konto erstellen“. Es wird nun eine Email an Ihre angegebenen Email Adresse verschickt mit einem Bestätigungslink. Falls Sie keine Email in Ihrem Postfach finden, aktualisieren Sie bitte ihr Email Postfach erneut oder überprüfen Sie auch ihren Spam Ordner. Klicken Sie auf den Bestätigungslink, der an Ihre angegebene Email-Adresse verschickt wurde. Je nach Browser empfiehlt es sich den Link zu kopieren. Bitte achten Sie darauf den kompletten Link anzuklicken oder zu kopieren. Bitte bestätigen Sie Ihren Link zeitnah, da dieser nur 48h gültig ist. Ansonsten müssen Sie Ihre Betriebsnummer wieder neu Registrieren mit Konto erstellen. Nachdem der Link erfolgreich bestätigt wurde, ist Ihre Registrierung abgeschlossen und Sie gelangen auf die Anmeldeseite. Sie können sich nun mit Ihrer Betriebs-Nr. und Ihrem Passwort anmelden. Nach der Anmeldung finden Sie im Menüpunkt Hilfe, oben rechts auf der MAD Homepage, alle häufig gestellten Fragen und Antworten.
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