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GQS Termine für Juni 2025
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GQS Termine für Juni 2025. Landwirtschaft GAP-SP Vertragsnaturschutz Grünland – Artenreiches Grünland: die Nutzung der Fläche ist in der Zeit vom 15.06. bis 14.11. vorgeschrieben, in Höhenlagen 400 m NN in der Zeit vom 1.7. bis 14.11. Wer Saatgut aus der eigenen Ernte nachbaut, hat die Nachbauerklärung bis zum 30.06. bei der SaatgutTreuhandVerwaltungs GmbH (STV) einzureichen. Weitere Informationen: www.stv-bonn.de Weinbau Fertigstellungsmeldung Umstrukturierung, bei Auszahlung der Mittel September/Oktober Stichtag 30.06. Von dem Bundesinformationszentrum für Landwirtschaft ist die Broschüre „GAP kompakt 2025“ erschienen. Wir haben diese auf unserer Startseite https://www.gqs.rlp.de/ hinterlegt. Jährliche Registrierungen für Inanspruchnahme von Leistungen der Dienstleistungszentren ländlicher Raum (DLR) Um die Leistungen des DLR-Beratungswesens abrufen zu können, steht ab sofort eine kostenfreie Registrierung zum Beratungswesen der Dienstleistungszentren digital zur Verfügung. Diese Registrierung ist notwendig, um den Nachweispflichten der EU nachzukommen. Sie können sich unter folgendem Link registrieren: https://www.dlr.rlp.de/Beratungswesen/Service/Registrierung Weitere Informationen rund um das Beratungswesen der DLR finden Sie unter: https://www.dlr.rlp.de/Beratungswesen Ablauf der Prüffrist für bestehende oberirdische Behälter für Heizöl oder Diesel in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten am 01. August 2025 Behälter, die vor 1994 in Betrieb genommen wurden, und größer sind als 1.000 l sind bis zum 01. August 2025 durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Prüfpflicht für Behälter, die größer sind als 5.000 l und in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten stehen, besteht weiter. Alle Sachverständigenorganisationen bundesweit sind auf der Seite des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima– NRW aufgelistet. Fragen zu Betreiberpflichten im Zusammenhang mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantworten die unteren Wasserbehörden. LEA-Foto-App Mit der LEA-Foto-App können Landwirtinnen und Landwirte für die Agrarförderung relevante Nachweise zu ihren Flächen per Smartphone aufnehmen, der Verwaltung zur Verfügung stellen und dadurch Kürzungen und Sanktionen vermeiden. Anbei finden Sie Merkblätter zur Nutzung der LEA-Foto-App.
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