Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Beratungswesen
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Aktuelles
Überblick
Fluthilfe
Hochwasser FAQ
Coronavirus FAQ
Begasung TRGS 512
Fach- und Sachkunde
Kontakt für Begasungsvorgänge
Rechtliche Grundlagen
Zuständigkeiten für Begasungsvorgänge
Ernährung
Gartenbau
Landentwicklung
Landwirtschaft
Schule
Weinbau
EULLE-Maßnahmen M01
Akkreditierte Laborverfahren
Fachportale
Aus- und Fortbildung
Berufsbildene Schulen Agrarwirtschaft
Kombiniert-Studieren
Fortbildung
Arbeitgeber Landentwicklung
Beratungswesen
KARA
Konditionalität
LEA Agrarförderung
Bodenerosion
Tiergenetische Ressourcen
Ernährung und Garten
Fachzentrum Ernährung
Fachzentrum Ernährung
Ernährungsberatung
Seniorenernährung
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung
Gartenakademie
GQS Hof-Check
Investitionsförderung
Ländlicher Raum
Akademie ländlicher Raum
Landentwicklung
ELER-EULLE
Pflanze
Agrarumwelt
Biodiversität
Boden
Düngung
Gartenbau
Gemüsebau
Grünland - Futterbau
Nachwachsende Rohstoffe
Obstbau
Ökolandbau
Partnerbetrieb Naturschutz
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde - Pflanzenschutz
Streuobst
Wasserschutzberatung
Zierpflanzenbau
Tier
Bienenkunde
Tierhaltung
Wein
Weinbau
Oenologie
Weinmarketing
Staatsweingüter
Domäne Oppenheim
SWG Bad Kreuznach
Lehr- und Versuchsweingut DLR Mosel
SWG Neustadt
Wetter
Dienstleistungszentren
Westerwald-Osteifel
Eifel
Rheinpfalz
Mosel
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Westpfalz
Termine
nach Datum
nach Schwerpunkt
nach DLR
DLR Eifel
DLR Mosel
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
DLR Rheinpfalz
DLR Westerwald-Osteifel
DLR Westpfalz
Weiterbildungsportal RLP
Über uns
SERVICE
Stellenangebote
Adressbuch
Organigramm
Gleichstellungsbeauftragte
Suchanfrage
Folgen Sie uns
Youtube
RSS Feed
Geodienste
----------
Elektronische Kommunikation
Newsletter An- und Abmeldung
Login
DAP-Plattform
Webmail
Webmail/Verse
Schule
IMSY-WEB
Themen für Mitglieder
vmenu1_looooi1.1.1#
vmenu1_ul1.1.1#
©Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
GQS Termine für Februar 2025
Startseite
Aktuelles
Überblick
GQS Termine für Februar. Landwirtschaft Vor der ersten Düngung Bedarfswertermittlung für alle Kulturen durchführen. Der Excel-N-Düngeplaner von 2021 ist noch nutzbar, jedoch steht eine neue, verbesserte Version unter https://www.xn--dngeberatung-dlb.rlp.de/Duengung/Ackerbau-/-Gruenland/Ackerbau-u nd-Gruenland (2.1.2022, einschließlich Gemüsebau etc.) zum Download zur Verfügung. Düngebedarfsermittlung insbesondere für Gemüsebau-Betriebe: https://www.xn--dngeberatung-dlb.rlp.de/Duengung/Gemuesebau-/-Erdbeeren/Gemueseb au-und-Erdbeeren Ende Pflügeverbot KW1- und KW2-Flächen 15.02. Antibiotikaminimierungskonzept 01.02.: Bekanntgabe der betrieblichen Therapiehäufigkeit. 15.02.: Veröffentlichung der jährlichen Kennzahlen des Antibiotikaeinsatzes veröffentlicht durch das BVL (https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2022/2022_ 09_30_Fa_Therapiehaeufigkeit_1HJ_2022.html). Bis zum 01.03.: Abgleich der betrieblichen Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen und Dokumentation des Ergebnisses. Bei Überschreitung der Kennzahl I: Zusammen mit dem Tierarzt überprüfen und dokumentieren welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen. Bei Überschreitung der Kennzahl II: Erstellung eines Maßnahmenplanes mit dem Tierarzt. Der Maßnahmenplan ist der zuständigen Behörde unaufgefordert für das erste Kalenderhalbjahr jeweils spätestens bis zum 1.10. schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. Weitere Informationen zu den meldepflichtigen Tierarten und wie die Therapiehäufigkeit berechnet wird usw. finden Sie in der HIT-Datenbank. https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Zugang Die Mitteilungspflicht über die Abgabe und Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist vom behandelnden Tierarzt zu erfüllen. Unter dem beigefügten Link finden Sie weitere Hinweise. https://youtu.be/aiNB9NgLcVw Weinbau Vor der ersten Düngung Bedarfswertermittlung durchführen. Der Excel-N-Düngeplaner (s.o.) sowie der spezielle Planer für den Weinbau von 2021 sind noch nutzbar. 29.02.: Frist für die Beantragung von Neuanpflanzungsrechten bei der BLE. Das Merkblatt zum Fruchtwechsel oder GLÖZ7 ist überarbeitet worden und abrufbar unter: https://www.dlr-rnh.rlp.de/DLR-RNH/Aktuelles/Ueberblick/MerkblattGLOeZ7Fruchtwec hselab2025 Neu ab 2025: Mindesttätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen – 2-jährig Die Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche liegt vor, wenn mindestens in jedem zweiten Jahr vor dem 16.11. des jeweiligen Jahres, 1. der Aufwuchs gemäht und das Mähgut abgefahren wird, 2. der Aufwuchs zerkleinert und ganzflächig verteilt wird oder 3. eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung durchgeführt wird. Bei einer Dauerkultur ist mindestens in jedem zweiten Jahr auch eine Pflegemaßnahme an den Dauerkulturpflanzen durchzuführen. Umsetzung: Alle Stilllegungsflächen mit NC: · 591 (Ackerland aus der Erzeugung genommen), · 592 (Dauergrünland aus der Erzeugung genommen), · 593 (Dauerkulturen aus der Erzeugung genommen), · 844 (unbestockte Rebflächen), · 859 (Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch)), · 595 (Ackerbrache mit mehrjährigen Blühmischungen) müssen eine der oben genannten Punkte 1- 3 berücksichtigen um die Mindesttätigkeit zu erfüllen. Mindesttätigkeit bei Ökoregel 1a/1b: Bei der Ökoregel 1a/1b gelten die gleichen Anforderungen wie bereits oben beschrieben. Zusätzlich gilt bei ÖR1a/b ab dem 1.09. die Beweidung mit Schafen/Ziegen als Mindesttätigkeit. ________________________________________________________________________________ _____________________ Informationen zum Thema Blauzungenkrankheit des Rindergesundheitsdienstes RLP Frau Dr. Dannenberg und Frau Dr. Niklas Der Frühling kommt, die Temperaturen steigen, die Gnitzen „erwachen“ – und die Gefahr durch die Blauzungenkrankheit wird wieder größer Seuchenlage: Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides („Gnitzen“) übertragen. Die Seuche tritt saisonal verstärkt zwischen Frühjahr und Herbst insbesondere bei feuchtwarmem Wetter auf. Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Zwischenzeitlich sind über 8 600 niederländische Betriebe infiziert. Auch in Deutschland wurde die Tierseuchenlage bei Rindern und kleinen Wiederkäuern nach dem ersten Nachweis einer BTV-3 Infektion im Oktober 2023 im gesamten Jahr 2024 von der Blauzungenkrankheit dominiert. Mittlerweile ist die Seuche in allen Bundesländern aufgetreten, es wurden mehr als 16 000 Feststellungen gemeldet und es ist davon auszugehen, dass weitaus mehr betroffene Tiere dahinterstehen. Aktuelle Informationen zur Tierseuchenlage können dem „TierSeuchenInformationsSystem“ (TSIS) unter dem Link: https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx entnommen werden. In den umliegenden Nachbarstaaten wie u. a. Belgien, Luxemburg und Frankreich wurde ebenfalls BTV-3 nachgewiesen. Zudem kursieren in benachbarten Ländern noch andere Serotypen des Blauzungenvirus (BTV-8, BTV-4 und BTV-12). Darüber hinaus wurde die epizootische Hämorrhagie (EHD), ausgelöst durch das ebenfalls von Mücken übertragene epizootic haemorrhagic disease virus (EHDV), in Frankreich nachgewiesen und hat sich über den Sommer 2024 in nördliche und östliche Richtung – und damit auch in Richtung Deutschland – verbreitet. Durch die im Frühling steigenden Temperaturen und die damit verbundene Zunahme der Gnitzenaktivität ist zu erwarten, dass sich das momentan etwas zur Ruhe gekommene Blauzungengeschehen im Frühjahr 2025 wieder verschärft. Impfung: Ein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 ist zurzeit nicht verfügbar aber. zum jetzigen Zeitpunkt wird die Anwendung von drei verschiedenen Impfstoffen gegen BTV-3 gestattet. Die Gestattung der Anwendung ist zeitlich unbegrenzt, sobald jedoch ein zugelassener BTV-3-Impfstoff zur Verfügung steht, muss dieser verwendet werden. Wann dies der Fall sein wird, ist nicht absehbar. Eine Impfung BTV-3-empfänglicher Tiere ist rechtlich nicht vorgeschrieben, wird aber von der ständigen Impfkommission empfohlen und von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz sowie dem Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Die gestatteten Impfstoffe können für Rinder und Schafe verwendet werden (Wartezeit 0 Tage). Bei anderen empfänglichen Tieren kann der Impfstoff umgewidmet werden. Jungtiere können je nach Impfstoff bereits ab einem Alter von wenigen Wochen geimpft werden. Durch die Impfung werden die Viruszirkulationsdauer im Blut, die klinischen Erscheinungen und die Todesrate verringert, die durch den Serotyp 3 des Blauzungenvirus verursacht werden. Während gegen die Serotypen 4 und 8 zugelassene Impfstoffe existieren, gibt es gegen BTV-12 und EHD zum jetzigen Zeitpunkt keine in Deutschland zugelassenen Vakzinen (Stand Januar 2024). Dokumentation der Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier): Um die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Impfungen gewährleisten zu können, müssen die Impfungen in der HI-Tier-Datenbank von der impfenden Tierarztpraxis eingetragen werden. Die vom Land und der Tierseuchenkasse gewährte Impfbeihilfe kann nur bei in HI-Tier eingetragenen Impfungen bearbeitet und ausgezahlt werden (Link zur Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz: https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/startseite/). Verbringungen: Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der EU-Kommission der Einsatz dieser nicht zugelassenen, aber zur Anwendung gestatteten Impfstoffe momentan keine Handelserleichterungen eröffnet. Fazit: Im Vordergrund steht der gebotene Schutz der Tiere vor ernsthaften Erkrankungen und dem Tod. In den Niederlanden starben nach dem ersten Ausbruch im Herbst 2023 über 50 000 Schafe und Ziegen bzw. mussten euthanasiert werden. Im Vergleich zu diesem fulminanten Verlauf bei Schafen läuft die Infektion beim Rind zwar etwas milder ab, geht aber trotzdem mit teils starker Klinik, deutlichem Leistungsrückgang und Todesfällen einher. Der Einsatz der BTV-3-Impfstoffe stellt daher aus Gründen des Tierschutzes, aber auch der Reduktion empfänglicher Tiere und damit einer Eindämmung der Viruszirkulation, eine sinnvolle Maßnahme dar. Weitere Informationen zur Tiergesundheit und zu Tierseuchen erhalten Sie unter folgendem Link: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaemp fung Außerdem finden im Rahmen des Netzwerkes „Fokus Tierwohl“ zwei Informationsveranstaltungen in Bezug auf die Biosicherheit bei Schweinen und Rindern mit Fokus auf aktuelle Seuchen wie der ASP und der MKS statt. Anmeldungen sind unter folgenden Links möglich: Für Wiederkäuer am 04.02.2025: https://t1p.de/b6vfd Für Schweine am 05.02.2025: https://t1p.de/rhqr2
Direkt zu
Bodenordnungsverfahren
Düngeverordnung
eAntrag
EULLE-Maßnahmen M01
Investitionsförderung
Gefährdete Gebiete nach Landesdüngeverordnung
Meldeportal
Reifemessung
Sachkunde
Vogelschäden
Warndienste / Wetter
Wasserschutzberatung
Afrikanische Schweinepest
^
Nach oben
Kontakt
Datenschutz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
Impressum
Transparenzgesetz
www.mwvlw.rlp.de
Nutzungsbedingungen
Suche wird ausgeführt