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GQS Infobrief September 2024
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GQS Infobrief September 2024. Termine für September 2024 Landwirtschaft GAP 2023-27: Vertragsnaturschutz Acker- Extensivgetreide/Mehrjährige Ackerbrache: Jegliche Art der Bodenbearbeitung zum Stoppelumbruch darf frühestens am 15.09. erfolgen Alt-Verträge bzw. EULLa: Vertragsnaturschutz Acker – Lebensraum Acker Stoppelumbruch: Stoppelumbruch frühestens ab 1.09. Alt-Verträge bzw. EULLa: Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter: Stoppelumbruch frühestens ab 1.09. Alt-Verträge bzw. EULLa: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter Zwischenfruchtanbau: Saat bis spätestens 15.09. Verbotszeiträume in nicht nitratbelasteten Gebieten (Düngemittel ab 1,5 % N in TM) Ackerland ab Hauptfruchternte – 31.01. 30 kg Ammonium-N/ha bzw. 60 kg Gesamt-N/ha bis 01.10. zu Raps, Feldfutter und Zwischenfrucht (jeweils Aussaat bis 15.09.) oder Wintergerste nach Getreide und Aussaat bis 01.10. Grünland/mehrjähriges Feldfutter (Saat bis spätestens 15.5.) 01.11. - 31.01. Max. Gabe in Höhe von 80 kg N/ha ab 01.09.-31.10. für flüssige organische Düngemittel Verbotszeiträume in nitratbelasteten Gebieten (Düngemittel ab 1,5 % N in TM) Ackerland ab Hauptfruchternte – 31.01. 30 kg Ammonium-N/ha bzw. 60 kg Ges.-N/ha bis 01.10. nur zu Raps, (mit Nmin-Probe 0-30 cm 45 kg) oder zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung Grünland/mehrjähriges Feldfutter (Saat bis spätestens 15.5.) 01.10. - 31.01. Max. Gabe in Höhe von 60 kg N/ha ab 01.09.-1.10. für flüssige organische Düngemittel Ende des Schnittverbotes von Hecken und Bäumen 30.09. LEA: Bearbeitungsphase bis zum 30.09.2024 Die Antragsteller haben bis zu diesem Termin die Möglichkeit Änderungen an Ihren Antragsdaten vorzunehmen (z.B. Überlappungen bearbeiten). Eine Übersicht aller möglichen Änderungen finden sie hier: https://lea.rlp.de/docs/LEA_Bearbeitungsphase_2024.pdf TAMG § 58: bis zum 01.09. müssen die betrieblichen Therapiehäufigkeiten mit den bundesweiten Kennzahlen abgeglichen werden. Der Abgleich ist zu dokumentieren. Beim Überschreiten der bundesweiten Kennzahlen sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dieser Termin gilt in diesem Jahr nur für Nutzungsarten, die schon vor dem 01.01.2023 meldepflichtig waren. Die Nutzungsarten, die ab dem 01.01.2023 neu meldepflichtig sind, müssen diesen Abgleich erstmalig zwischen dem 15.02.24 und dem 01.03.24 durchführen. Weinbau Ende des Schnittverbotes von Hecken und Bäumen 30.09. LEA: Bearbeitungsphase bis zum 30.09.2024 Die Antragsteller haben bis zu diesem Termin die Möglichkeit Änderungen an Ihren Antragsdaten vorzunehmen (z.B. Überlappungen bearbeiten). Eine Übersicht aller möglichen Änderungen finden sie hier: https://lea.rlp.de/docs/LEA_Bearbeitungsphase_2024.pdf
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