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GQS_Infobrief_April_2025
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GQS_Infobrief_April_2025. Landwirtschaft Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04. Vertragsnaturschutz Grünland – GAP 2023-2027: Grünlandpflege ist in der Zeit vom 1.11. eines Jahres bis zum 15.04. des Folgejahres zulässig Tierhaltung: Maßnahmen zur Verringerung der Behandlung mit Antibiotika: Spätestens zum 01.04. Übersendung des Maßnahmenplans an die für den Tierhaltungsbetrieb zuständige Kreisverwaltung: Liegt die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit des Tierhaltungsbetriebs für das zweite Kalenderhalbjahr 2024 oberhalb der bundesweiten jährlichen Kennzahl 2, hat der Tierhaltungsbetrieb nach tierärztlicher Beratung einen Maßnahmenplan zu erstellen mit dem Ziel, den Antibiotikaeinsatz im Tierbestand zu verringern. Dieser Maßnahmenplan ist unaufgefordert bis zum 01.04. bevorzugt elektronisch der Kreisverwaltung zu übermitteln. Bis zum 10.04. Quartalsmeldung Initiative Tierwohl, ITW: Gilt für Ferkelerzeugung/Sauenhaltung und Ferkelaufzucht. Meldung der Tierbestandsbewegungen an den Bündler für das vorherige Quartal mit folgendem Datenblatt: https://initiative-tierwohl.de/wp-content/uploads/2023/08/2023-07-31_Anlage-2-a- Datenblatt-Meldung-Tierbestandsbewegungen-Sauenhaltung.pdf nähere Informationen auch unter https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads/ Weinbau Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04. Antrag Teil 2 der Umstrukturierung in der Flurbereinigung Stichtag 30.04. Weitere Informationen: Mit Hilfe des „VK Rechners“ können Sie durch Eingabe der angebauten Kulturarten ermitteln, ob die Vorgaben zur Öko-Regelung 2 und dem Agrarumweltprogramm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ eingehalten werden. https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Fachinformationen/Berechnungshilfen/V KRechner2023zurBerechnungvonEULLaAltvertraegenOekoregelung2undGAP-SPNeuvertraege nab2023 In der Anlage finden Sie Informationen zur Verwaltungskontrolle zum Erhalt von Dauergrünland und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
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