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Aktuelles zum Blauzungen-Virus BTV3
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Aktuelles zum Blauzungen-Virus BTV-3 in Deutschland. Die Fälle von an Blauzunge Serotyp 3 (BTV-3) erkrankten Wiederkäuern häufen sich aktuell. Diese Krankheit ist in Deutschland anzeigepflichtig. Deswegen hat die Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH am 27.06.2024 eine Online-Informationsver-anstaltung zum Thema „Das Blauzungenvirus in Deutschland – Update zu BTV-3“ veranstaltet. In dieser Veranstaltung informierte Dr. Mark Holsteg vom Rindergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über die Symptomatik, Übertragung und Ausbreitung von BTV-3. Im Anschluss äußerte sich Dr. Ulrike Exner, von Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, zu den Erfahrungen mit dem Einsatz des Impfstoffs BULTAVO 3. Dieser Impfstoff kommt aus dem Hause Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH. Aktuelles Infektionsgeschehen Am 05. September 2023 wurde BTV-3 erstmals in den Niederlanden nachgewiesen. Insgesamt waren dort ca. 6.000 Betriebe bis Ende 2023 von einem BTV-3 Ausbruch betroffen. In Deutschland wurde BTV-3 erstmals am 12. Oktober 2023 im Landkreis Kleve (NRW) nachgewiesen. Bis Ende 2023 waren es insgesamt 24 Fälle. Davon waren fünf Nachweise bei Schafen und 19 Nachweise bei Rindern. In diesem Jahr wurden bereits 85 Fälle von Blauzunge nachgewiesen (3 ohne An-gabe des Serotyps; 82 Fälle BTV-3). Die meisten Nachweise waren, mit 57 positiven Nachweisen, bei Rindern. Gefolgt von Schafen mit 25 Nachweisen. Die restlichen Nachweise waren bei Ziegen und einem Alpaka. Auf der Deutschlandkarte kann man sehr gut erkennen, wie das Virus sich von den Niederlanden aus weiter ins Landesin-nere verbreitet. Aus den Erfahrungen von 2007 bis 2009, als BTV-8 sich weit verbrei-tete, kann man sagen, dass sich das Blauzungenvirus sich pro Woche um ca. 15 km ausbreiten kann. Die Gnitze als Vektor Das Virus wird von einer Mücke übertragen, der Gnitze. Diese ist 0,5-3 mm groß und überträgt das Virus, beim Blut saugen an einem potentiellen Wirt. Als Wirt können alle Wiederkäuer dienen. Hat eine Gnitze einen mit Blauzunge infizierten Wirt gesto-chen, saugt sie mit dem Blut des Wirts auch die Viren auf. Die Viren vermehren sich zunächst erst einmal in der Gnitze, bis ausreichend Viren für eine infektiöse Übertra-gung vorhanden sind. Das bedeutet, dass die Gnitze während die Vermehrung statt-findet weitere Wirte stechen kann ohne eine Blauzungen-Infektion auszulösen. Erst wenn die Vermehrung ausreichend ist kann sie einen anderen Wirt beim Blut saugen infizieren. Die Dauer der Vermehrung ist abhängig von der Außentemperatur: Bei 15 °C Außentemperatur dauert es ca. 5 Wochen. Bei 20 °C Außentemperatur dauert es ca. 5 Tage. Bei 25 °C Außentemperatur dauert es ca. 3 Tage. Bei 30 °C Außentemperatur dauerte es ca. 1 Tag. Demnach ist zu erwarten, dass die Anzahl der Blauzungen-Infektionen mit steigen-den Außentemperaturen ebenfalls ansteigt. Außerdem erwähnte Dr. Mark Holsteg das Forschungsprojekt CeratoVirPlus vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V.. Im Rahmen des Projek-tes kann man mehr über das Gnitzenvorkommen auf seinem Betrieb erfahren. Es werden Gnitzen mit Fallen gefangen und untersucht, ob sie als Vektoren dienen. Mehr dazu unter www.zalf.de oder per Mail an Gnitze@zalf.de. Symptomatik von BTV-3 beim Rind Grundsätzlich unterscheidet sich die Symptomatik von BTV-3 nicht gravierend von der Symptomatik von BTV-8. BTV-3 äußert sich beim Rind zum Beispiel mit Fieber bis 41°C und Apathie. Die Tiere können sonnenbrandähnliche Symptome an Zitzen und Flotzmaul aufweisen. Es kann außerdem zu schneller, flacher Atmung, sowie entzündlichen Schwellungen am Kopf kommen. Erste Symptome sind häufig ein entzündeter Kronsaum, Lahmheit und ein steifer Gang. Die Ursache dafür ist, dass die Klaue ein sehr gut durchbluteter Körperteil beim Rind ist und die Viren sich über die Blutbahnen im Körper verteilen.Beim Jungrind ( 1 Jahr), so Dr. M. Holsteg, hat man in der Regel keine Sterblichkeit zu verzeichnen und nur kaum erkennbare Symptome. Anfälliger sind laut ihm vor al-lem laktierende Kühe und Kühe zum Ende der Trächtigkeit. Hier besteht das Risiko von Stoffwechselerkrankungen und Nachgeburtsverhaltung als mögliche Folgen ei-ner Infektion. Bei Kühen zum Ende der Trächtigkeit besteht außerdem die Gefahr eines Aborts o-der einer um 10 – 14 Tagen verkürzten Trächtigkeitsdauer. Kälber von erkrankten Kühen werden häufig lebensschwach geboren. Bei laktierenden Kühen, die klinisch erkrankt, sind kann es zu einem massiven Leistungsverlust kommen. Außerdem kann die Zellzahl ansteigen bzw. die Kühe sind anfälliger für Mastiden. In der Regel infiziert sich nur ein kleiner Teil der Herde mit dem Virus. Trotzdem zei-gen die Erfahrungen, dass ein Blauzungen-Einbruch die Milchleistung im Herden-durchschnitt um bis zu 1,5 kg senken kann. Diese reduzierte Milchmenge kann über einen Zeitraum von 9-10 Wochen anhalten. Vor BTV-3 schützen Aktuell ist eine Impfung mit einem inaktiven Impfstoff die einzige Möglichkeit, seine Rinder vor einer Infektion mit BTV-3 mit schwerem Verlauf zu schützen. Zur Verfügung stehen drei Impfstoffe, die vom Bund freigegeben wurden, aber noch keine offizielle Zulassung haben. Die dazugehörige Verordnung, BTV-3-Impfgestat-tungsV, ist seit dem 06.06.2024 in Kraft. Folgende Impfstoffe sind dennoch für den Einsatz freigegeben: Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. In den Niederlanden dürfen diese Impfstoffe schon seit Mai diesen Jahres eingesetzt werden, sodass dort schon mehr Erfahrungen mit dem Impfstoff gesammelt wurden. Das Impfschema unterscheidet sich bei den einzelnen Impfstoffen. Wichtig ist hier die Absprache mit dem Haustierarzt. Sollte eine Herde schon mit BTV-8 geimpft sein muss mit der BTV-3 Impfung trotzdem nochmals grundimmunisiert werden. Beide Veterinäre waren sich bei der online-Infoveranstaltung einig, dass man nun die Chance nutzen sollte seine Tiere zu impfen, bevor die ersten Fälle im näheren Um-kreis bekannt werden. Aktuell ist es in Rheinland-Pfalz so geregelt, dass die Tierhalter eine Beihilfe zur Blauzungen-Impfung, unabhängig vom Serotyp, bekommen können. Diese Beihilfe wird gemeinsam vom Land und der Tierseuchenkasse getragen. Auszahlende Stelle ist die Tierseuchenkasse. Die Höhe der Impfbeihilfe ist abhängig vom Standort des Betriebes. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden in „ausschließlich an Blauzungen-krankheit-freie Gebiete angrenzend“ und in „an nicht Blauzungenkrankheit-freie Ge-biete angrenzend“ eingeteilt. Die genaue Einordnung der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte kann auf der Internetseite der Tierseuchenkasse nachgelesen wer-den. In Landkreisen und kreisfreien Städten, die ausschließlich an Blauzungenkrankheit-freie Gebiete angrenzen wird 1,50 € pro Impfung pro Rind übernommen. Bei Schafen oder Ziegen sind es 1,00 € pro Impfung. In Landkreisen und kreisfreien Städten, die an nicht Blauzungenkrankheit-freie Ge-biete angrenzen werden 3,50 € pro Impfung pro Rind und 2,50 € pro Impfung pro Schaf bzw. Ziege gezahlt. Risikoabschätzung des Friedrich Löffler Institutes Nach den Erfahrungen mit BTV-8 in den Jahren 2007 und 2008 ist damit zu rechnen, dass BTV-3 sich im Laufe des Jahres weit in Deutschland verbreiten wird und es wie-derholt zur Etablierung der Tierseuche kommen kann. Vor allen Dingen in den Mona-ten Mai bis Oktober wird die Aktivität der Vektoren, also der Gnitzen, als sehr hoch eingeschätzt. Das bedeutet, dass die Verbreitung der Krankheit vor allem in dieser Zeit stattfindet. Betrachtet man das aktuelle BTV-3 Geschehen in den Niederlanden geht das Fried-rich-Löffler-Institut davon aus, dass die Krankheitsfolgen und die verendeten Tiere höher ausfallen werden als bei BTV-8. Maria Schoenen, DLR Eifel Stand: 07/2024
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