Kylltalmündung [71098]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
 
Die Bekanntmachung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wurde ortsüblich bekanntgemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Schweich und Trier-Land sowie in der Rathaus-Zeitung Trier.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Kylltalmündung
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs-
verfahrens Kylltalmündung
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungs-
verfahren Kylltalmündung durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmer-
gemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungs-
gesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden dem zuständigen Grundbuchamt und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung dem Träger der Eigenleistung übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 14.12.2016

DLR Mosel, Dienstsitz Trier

Im Auftrag (Siegel)

gez. Manfred Heinzen
letzte Aktualisierung: 12/14/2016
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das vorgesehene Verfahrensgebiet besteht aus den Flächen zwischen der Bundesstraße B 52 (Moselbrücke Richtung Autobahn A 64), der Bundesstraße B 53 (Umgehungsstraße Ehrang) und der Mosel (sog. Ehranger Flur). Die Gesamtfläche beträgt ca. 134 ha.
Innerhalb dieses Gebietes haben verschiedene Planungsträger aus vorhergehenden öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren eine Reihe von Ausgleichsverpflichtungen zu erfüllen. Dies sind insbesondere:
wasserwirtschaftliche Ausgleichsverpflichtung des Landesbetriebes Mobilität (LBM)
landespflegerische Ausgleichsverpflichtung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung im Trierer Tal (ZWTT)
Planungsabsichten der Stadt Trier (z.B. Bereitstellung von Retentionsraum)

Diese unterschiedlichen Flächenansprüche konkurrieren in erheblichem Umfange mit den landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Mithilfe eines ländlichen Bodenordnungsverfahrens können zum Einen die verschiedenen Planungsträger bei der Umsetzung ihrer Ausgleichsverpflichtungen maßgebend unterstützt werden; zum Anderen dient das Bodenordnungsverfahren besonders dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und der Entflechtung der verschiedenen Nutzungsinteressen von Landwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege und Wasserwirtschaft.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 02/28/2011
Anordnungsbeschluss 05/10/2011
Wahl des Vorstandes der TG 08/15/2011
Feststellung der Wertermittlung 08/23/2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07/16/2012
Planwunschtermin 03/15/2012
Allgemeiner Besitzübergang 08/30/2012
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08/23/2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 08/21/2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 08/29/2014
Schlussfeststellung 12/14/2016
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 10.05.2011
Einladung zur Vorstandswahl
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
2. Ladung zum Planwunschtermin
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Vorläufige Besitzeinweisung § 65 FlurbG
Überleitungsbestimmungen
Ausführungsanordnung gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(eingestellt am 10.07.2013)
Schlussfeststellung gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(neu eingestellt am 14.12.2016)
 
5. Kartenoben
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Verfahrensgebietskarte
Karte zur Wertermittlung Alter Bestand
Zuteilungskarte

 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Matthias Johaentges
Anschrift:
Löwenermühle, 54298 Igel
Telefon:
01717651789
Email:
Loewenermuehle@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Johaentges Matthias,
Casel Josef,
Guthörl Markus,
Schmitt Michael,
Casel Peter,
Brandt Iris,
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Klein, Ulrich
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
135 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
54
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Kylltalmündung eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 75 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 25 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Trier
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung