Waldrach Ort [71523]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Ruwer und Schweich an der Römischen Weinstraße sowie in dem Amtsblatt der Stadt Trier

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort), Landkreis Trier-Saarburg

Ladung
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

I. Bekanntgabetermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Waldrach (Ort), Landkreis Trier-Saarburg wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung,
am Mittwoch, den 22.07.2026,
vormittags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
im Familienzentrum, Kegelbungert 1, 54320 Waldrach

bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im folgenden kurz „DLR“ genannt werden die Verschiebungen in den Flurstücksgrenzen erläutern und Auskünfte erteilen. Auf Antrag können einzelne Beteiligte zu einem späteren Zeitpunkt in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen werden. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Die Zuteilungskarte, aus der die Teilnehmer die Lage der neuen Grundstücke ersehen können, steht auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Waldrach Ort -> 5. Karten -> Zuteilungskarte.pdf) zur Verfügung.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf

Mittwoch, den 22.07.2026, vormittags um 11:30 Uhr
im Familienzentrum, Kegelbungert 1, 54320 Waldrach.

Die Beteiligten werden hiermit geladen

1) als Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke sowie
2) als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen.

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin am 22.07.2026 vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin (also vom 23.07.2026 bis 05.08.2026) schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift (letzteres nur beim DLR Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier) erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.

Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen vor dem Anhörungstermin sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche beabsichtigen, brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Waldrach (Ort), Herrn Heinfried Carduck, Goldkäulchen 3, 54320 Waldrach oder beim DLR Mosel, Dienstsitz Trier in Empfang genommen werden. Die Vollmachtsvordrucke stehen auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Waldrach Ort -> 10. Formulare und Merkblätter) zum Download bereit.

Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) vom 18.05.1978 (GVBl. S. 271), in seiner derzeit gültigen Fassung, kosten- und gebührenfrei.

III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.

Die eingetragenen Rechte bleiben – sofern sie nicht die Festsetzung „Abteilung II/Abteilung III – Löschung von Eintragungen“ erhalten - im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt, und der neue Grundbesitz tritt bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes.


Trier, den 22. Juni 2026

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Torben Alles

letzte Aktualisierung: 06/24/2026
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Neuordnung der Rechtsverhältnisse, Erneuerung des Liegenschaftskatasters
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/10/94
Anordnungsbeschluss 11/28/94
Wahl des Vorstandes der TG 12/20/94
Feststellung der Wertermittlung 07/18/2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 06/22/2026
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.11.1994
Weiterführung des Verfahrens
Information zur Ortslagenregulierung
(eingestellt am 17.06.2021)
5. Änderungsbeschluss der Anordnung
(eingestellt am 17.12.2021)
1.Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
2.Planwunschtermin
3.Ladung zum Termin zur Vorstellung der vorgesehenen Landzuteilung
(eingestellt am 20.01.2023)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 19.07.2023)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

(neu eingestellt am 23.06.2026)
 
5. Kartenoben
 
Übersichtskarte
Übersichtskarte (Stand: 2020)
(eingestellt am 05.10.2020)
Übersichtskarte Änderungsbeschluss
(eingestellt am 17.12.2021)
Übersichtskarte Wertermittlung
(eingestellt am 24.01.2023)
Zuteilungskarten Planvorlage (Nord und Süd)
(neu eingestellt am 24.06.2026)

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Heinfried Carduck
Anschrift:
Goldkäulchen 3, 54320 Waldrach
Telefon:
06500 / 1262
Email:
sonstige Mitglieder:
Meyer Gerd,
Mertes Heinrich,
Scherf Annemarie,
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Alles, Torben
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lehnart, Lisa-Marie
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Ness, Carsten
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
11 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
277
Kosten:
45.500,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Waldrach Ort eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Waldrach
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel