Zemmer [00135]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst die gesamte Gemarkung Zemmer einschließlich Ortslage mit Ausnahme des geschlossenen Gemeinde- und Staatswaldes im östlichen und westlichen Gemarkungsteil sowie des Bebauungsplangebietes 'Zemmer'. Es ist so begrenzt, dass die mit der Flurbereinigung angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht werden.
Die zerstreut liegenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsstücke sind im Verhältnis zur Größe der Besitzstände zu klein, um eine rentable und intensive Bewirtschaftung zu ermöglichen. Sie sind unregelmäßig und unwirtschaftlich geformt und liegen in unwirtschaftlich starker Gemengelage. Die Grundstücke müssen deshalb nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet werden.
Das bisher unzureichende Wegenetz ist entsprechend dieser Zielsetzung neu zu gestalten.
Die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sind ebenfalls - soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert - neu zu regeln.
Die Einbeziehung einzelner klein parzellierter Privatwaldflächen ist aus vermessungstechnischen und landespflegerischen Gründen sowie ggfls. zur Neuordnung geboten, um die Voraussetzungen für eine rentable forstwirtschaftliche Nutzung zu schaffen.
Den Erfordernissen der Landschaftspflege und des Naturschutzes ist - auch im Hinblick auf die Erholungsfunktion der Gemeinde - im Zuge der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
Die Einbeziehung der Ortslage ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und geboten. Zum Einen sollen im Rahmen der Flurbereinigung - soweit möglich - insbesondere im dicht bebauten alten Ortskern Dorferneuerungsmaßnahmen nach Maßgabe des von der Gemeinde zu erstellenden Dorferneuerungsplanes durchgeführt und gefördert werden. Zum Anderen sollen durch die Regulierung der Besitzverhältnisse und den zweckmäßigen Anschluss der Ortslage an das landwirtschaftliche Wegenetz die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert und damit die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung gefördert werden.
Das örtliche Liegenschaftskataster wurde - mit Ausnahme der Baulandumlegung - in den Jahren 1818 - 1820 aufgestellt. Es ist nicht einwandfrei. Urmaße sind nicht vorhanden. Insgesamt ist der Katasternachweis sehr schlecht. Gleichzeitig mit dem Eintrag der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens kann somit auch das Liegenschaftskataster fortgeschrieben und auf den neuesten Stand gebracht werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 21.05.84
Anordnungsbeschluss 19.12.84
Wahl des Vorstandes der TG 04.03.85
Feststellung der Wertermittlung 26.11.92
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11.09.91
Planwunschtermin 20.05.92
Allgemeiner Besitzübergang 26.11.93
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 25.10.94
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.05.97
Berichtigung der öffentlichen Bücher 08.12.97
Schlussfeststellung 30.12.04
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Werner Weber
Anschrift:
Am Schießberg 20, 54313 Zemmer
Telefon:
06580 / 433
Email:
sonstige Mitglieder:
Krütten Gerhard,
Krämer Johannes,
Schröder Franz,
Roth Johann,
Blesius Christina,
Schmitt Willi,
Adams Hermann,
Dose Herbert,
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Tessenowstr. 6, 54295 Trier
Email:
Landentwicklung-Mosel410@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Hubert, Jürgen
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Bierbrauer, Kurt
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
792 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
579
Kosten:
1.322.900 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Zemmer eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 87 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 13 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Zemmer
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel