Kludenbach-Metzenhausen-Todenroth [00979]

Beschleunigte Zusammenlegung nach §91

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
' der landwirtschaftliche Grundbesitz im Zusammenlegungsgebiet zersplittert,

' insbesondere die Furchenlänge der Ackerblöcke mit durchschnittlich 180 m zu kurz.

Die durchschnittliche Größe der landwirtschaftlich genutzten Flächen (Eigentum und Pacht) beträgt derzeit 1,54 Hektar.

Sie ist nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten unzureichend. Durch zusätzliches Arrondieren ist hier noch eine wesentliche Verbesserung bei der Bewirtschaftung zu erreichen. So sollten, soweit die Eigentumsstrukturen und die topographischen Verhältnisse es zulassen, Besitzstücke von etwa 5 - 10 ha bei einem Längen-Breiten-Verhältnis von mindestens 4 : 1 geschaffen werden.

Aus den genannten Gründen ist eine den derzeitigen arbeitstechnischen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende Landbewirtschaftung nicht möglich.

Der unwirtschaftlich geformte Grundbesitz in den Gemarkungen Kludenbach, Metzenhausen und Todenroth ist daher in einer beschleunigten Zusammenlegung als Zweitbodenordnung unter Berücksichtigung der vielfach bestehenden Pachtverhältnisse wirtschaftlich zusammenzulegen. Dabei sollen nach Möglichkeit ganze Grundstücke getauscht werden. Der Grundbesitz soll nach Form und Größe zweckmäßig gestaltet und neu geordnet werden, um so die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft rasch herbeizuführen.

Nach den Ergebnissen der AEP ist das im Zusammenlegungsgebiet vorhandene befestigte Wirtschaftswegenetz anzuhalten. Das Wirtschaftswegenetz insgesamt ist jedoch viel zu dicht; durch Aufheben entbehrlicher Erdwege können zwei bis drei Gewannen zusammengefaßt werden, wodurch Gewannenlängen bis zu 500 m und mehr geschaffen werden können. Wegen der erforderlichen landespflegerischen Maßnahmen und um zweckmäßige Flurstücksgrößen und -formen bilden zu können, müssen vereinzelt neue unbefestigte Wirtschaftswege geschaffen werden.




Neben der angestrebten Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft ist vorgesehen, im Zusammenlegungsgebiet landespflegerische Erhaltungs-, Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen. Als solche Maßnahmen kommen die Anlage von Landschaftsstrukturen in den Ackerlagen, die Erhaltung und Entwicklung der Bachtäler und von Streuobstbeständen in Betracht. Auch eine Ausweisung von gewässerbegleitenden Uferrandbereichen an den Bachläufen kann in der Zusammenlegung durchgeführt werden.

Mit Hilfe bodenordnerischer Maßnahmen sollen das Programm der Landesregierung 'ökologisch standortgerechte Landnutzung, Renaturierung von Bachauen und Schaffung natürlicher Retentionsräume zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Nahe' (Naheprogramm) gefördert werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 26.06.2002
Anordnungsbeschluss 02.08.2002
Wahl des Vorstandes der TG 12.09.2002
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 08.04.2004
Planwunschtermin 01.11.2003
Allgemeiner Besitzübergang 01.09.2005
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 29.11.2005
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.09.2006
Berichtigung der öffentlichen Bücher 21.11.2006
Schlussfeststellung 15.10.2009
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Helmut Konrad
Anschrift:
Hauptstraße 9, 55481 Kludenbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Gerhard Klingels
Thomas Stumm
Alois Braun
Volker Klingels
Udo Zimmer
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmernoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Schloßplatz 10, 55469 Simmern
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Platen, Christoph
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Stieffenhofer, Ralf
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Porz, Bernd
Sachgebietsleitung Landespflege:
Buff, Jörg
Sachgebietsleitung Bau:
Bernd, Daniel
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
496 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
154
Kosten:
330.600,00 Euro
Finanzierung:
90 % Zuschüsse
10 % Eigenleistungen
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel