Schleidweiler-Rodt [00134]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im Wesentlichen rein ländlichen Grundbesitz sowie von der Ortsgemeinde Zemmer die Ortsteile Schleidweiler (tlw.), Rodt (tlw.), die Weiler Mühlenflürchen (tlw.) und Daufenbach. Es ist so begrenzt, dass die mit der Flurbereinigung angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht werden. Die Grundstücke werden nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet. Das Flurbereinigungsgebiet ist ohne ausreichenden Wegeaufschluss und entsprechend dieser Zielsetzung neu zu gestalten. Die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sind ebenfalls - soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert - neu zu regeln. Den Erfordernissen der Landschaftspflege und des Naturschutzes ist hierbei in besonderem Umfang Rechnung zu tragen.
Soweit die Ortsteile in das Verfahren einbezogen sind, erfolgt dies zur Erschließung und Neuordnung von Hofraumflächen und der zweckmäßigen Anbindung der Ortslage an das landwirtschaftliche Wegenetz. Die Einbeziehung ist auch deshalb geboten, damit die von Seiten der Ortsgemeinde beabsichtigten Maßnahmen zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens realisiert werden können.
Auch die in Gemengelagen zwischen Privat-, Körperschafts- und Staatswald liegenden Waldflächen sollen - soweit erforderlich - bereinigt und soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert durch Wege erschlossen werden. Durch die Vermessung und Vermarkung der neuen Waldgrundstücke werden unsichere Rechtsverhältnisse und Besitzgrenzen beseitigt und das Liegenschaftskataster erneuert. Die Einbeziehung der Waldflächen ist aber auch aus landespflegerischen Gründen notwendig. So können mit Hilfe der ländlichen Bodenordnung besonders wertvolle Waldbiotope gesichert, Biotope in Feld und Wald miteinander vernetzt und Waldränder besser gestaltet werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 15.10.1984
Anordnungsbeschluss 10.12.1984
Wahl des Vorstandes der TG 14.03.1985
Feststellung der Wertermittlung 17.05.1996
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 23.11.1995
Planwunschtermin 23.02.1996
Allgemeiner Besitzübergang 01.02.1997
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04.06.1998
Eintritt des neuen Rechtszustandes 02.02.2001
Berichtigung der öffentlichen Bücher 31.05.2002
Schlussfeststellung 06.11.2007
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Ottmar Lehnertz
Anschrift:
Corneliushof, 54313 Schleidweiler
Telefon:
06580 / 8660
Email:
sonstige Mitglieder:
Wallenborn Egon,
Koster Heinrich,
Bohlen Richard,
Reuter Johann,
Köhn Edgar,
Mick Berni,
Schuh Ludwig,
Wallenborn Alfred,
Reichertz Bernhard,
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Tessenowstrasse 6, 54290 Trier
Email:
Landentwicklung-Mosel410@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Mock, Johannes
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Bierbrauer, Kurt
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
1356 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
987
Kosten:
2.070.000 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Schleidweiler-Rodt eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 84 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel