Boppard-Eisenbolz [61089]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern

 
© DLR
 
Es ist beabsichtigt, das Flurbereinigungsverfahren Boppard-Eisenbolz in zwei eigenständige vereinfachte Flurbereinigungsverfahren (§86 Abs.1 FlurbG) aufzuteilen.
Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der Grundstücke der beiden geplanten Verfahrensgebiete werden hiermit als künftige Teilnehmer an den Bodenordnungsverfahren Boppard – Eisenbolz Plateau und Boppard – Eisenbolz Hangflächen gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Aufklärungsversammlung
eingeladen, die am Montag, den 11.03.2024 um 18:00 Uhr in der Stadthalle Boppard, großer Saal, Oberstraße 141 - 143, 56154 Boppard stattfindet.
letzte Aktualisierung: 02/19/2024
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Boppard-Eisenbolz wird gem. § 86 Abs.1 Nr.1 FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung , insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der Landespflege, des Tourismus und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.
Insbesondere soll durch Entflechtung der teilweise nicht geregelten Eigentumsverhältnisse eine Verbesserung der Flächennutzbarkeit erfolgen.Hierzu ist der Schaffung wirtschaftlicher Schlaggrößen, -längen und -formen als Voraussetzung für den Einsatz moderner Agrartechnik und zur Ausnutzung des mechanisch-technischen Fortschritts besonderes Augenmerk zu widmen.
Neben der Verbesserung der Agrarstruktur sollen auch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen des Tourismus unter Berücksichtigung des vorliegenden Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ermöglicht oder bodenordnerisch unterstützt werden. Dies trägt auch zu einer touristischen Aufwertung des Gebietes bei, was für die Stadt Boppard vorteilhaft ist. Das vorhandene befestigte Wirtschaftswegenetz soll angehalten werden, fehlende Verbindungen, insbesondere in den Hanglagen, sollen ergänzt sowie teilweise instand gesetzt werden. Dabei sollen in der Örtlichkeit vorhandene, nicht im Kataster nachgewiesene Wege ins öffentliche Eigentum überführt und als eigenständige Flurstücke ausgewiesen werden.Durch die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des ehemals ökologisch wertvollen und Landschaftsbild prägenden Lebensraums ergeben sich viele Vorteile für Natur und Landschaft. Vorrangig soll die um sich greifende Verbuschung gestoppt werden. Landwirte und Winzer können durch Bewirtschaftung dieser Flächen den Werterhalt sichern. Durch nachhaltig wirksame Pflegemaßnahmen für bestehende Streuobstwiesen kann ermöglicht werden, dass das charakteristische, Landschaftsprägende Bild erhalten bzw. verbessertet werden kann. Darüber hinaus können sich selbsttragende Nutzungs- und Vermarktungskonzepte entwickeln. Durch gezielte forstwirtschaftliche Maßnahmen in den Niederwaldflächen der Hänge kann der Hangerosion vorgebeugt werden. Dabei ist anzustreben, dass diese Flächen ins öffentliche Eigentum überführt werden.Ebenso können durch gezielte Beweidung, teilweise in Verbindung mit der Erhaltung oder Neuanlage von Streuobstwiesen, der um sich greifenden Verbuschung entgegen gewirkt werden. Zudem soll es ermöglicht werden, Flächen für Infrastrukturelle touristische Maßnahmen in Hinblick auf den immer bedeutender werdenden Tourismusmarkt zur Verfügung zu stellen. Der Katasternachweis für das gesamte Verfahrensgebiet basiert überwiegend auf der Urmessung aus dem Jahre 1825 und ist im Hinblick auf Übereinstimmung zwischen Örtlichkeit und Liegenschaftskataster sowie dem Grad der Erhaltung der Grenzpunkte (als mangelhaft anzusehen) nicht mehr zeitgemäß.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 10/28/2009
Anordnungsbeschluss 12/09/2009
Wahl des Vorstandes der TG 02/24/2010
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
aufklaerungsvers_lad.pdf
Ladung zur Aufklärungsversammlung
vom 23.09.2009
flurbereinigungsbeschluss.pdf
Flurbereinigungsbeschluss
vom 09.12.2009
Einladung zur Vorstandswahl am 24.02.2010
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung über den vom laufenden Flurbereinigungsverfahren Boppard-Eisenbolz abzutrennenden und als eigenständiges Verfahren durchzuführenden Teilbereich "Erweiterung Ellig"
vom 17.05.2016
Präsentation zur Aufklärungsversammlung am 23.062016
Teilungsbeschluss
vom 06.07.2016
1. Änderungsbeschluss
vom 18.05.2018
2. Änderungsbeschluss
vom 28.06.2021
Unterlagen zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung
vom 02.11.2021




















Karten Wertermittlung
Einladung zur Aufklärungsversammlung - Verfahrensteilung-
vom 14.02.2024

Übersichtskarte Verfahrensgebiete


Power-Point Präsentation Aufklärungsversammlung



Information zu Landverzichtserklärungen gem. §52 FlurbG


Suchanleitung Flurstücke über LANIS
 
5. Kartenoben
 
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Gebietskarte
Stand Nov 2013
Karte zur Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung über den vom laufenden Flurbereinigungsverfahren Boppard-Eisenbolz abzutrennenden und als eigenständiges Verfahren durchzuführenden Teilbereich "Erweiterung Ellig"
vom 17.05.2016
Karte zum Teilungsbeschluss vom 06.07.2016
Karte zum 2. Änderungsbeschluss
Karten Wertermittlung

© DLR
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Joachim Lorenz
Anschrift:
Ablaßgasse 4, 56154 Boppard
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 

© DLR
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück in Simmernoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Herbster, Isabel
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Bermes, Georg
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Seis Dr., Katja
Sachgebietsleitung Bau:
Flatz, Amadeus C.
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
298 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
1016
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung





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