Ollmuth [71074]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsverfahren umfasst die gesamte Gemarkung Ollmuth. Durch die neuen Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse werden die Grundlagen für die Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung geschaffen, damit die Ortsgemeinde Ollmuth im Rahmen ihrer Planungs- und Gestaltungshoheit die geplanten Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung unter Wahrung ihrer kommunalen Selbstverwaltung realisieren kann.
Des Weiteren werden die zahlreichen Ziele des Ruwerrandstreifenprojektes des Landkreises
Trier-Saarburg und der Verbandsgemeinde Ruwer und Kell am See sowie der Stadt Trier verfolgt.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 19.01.1999
Anordnungsbeschluss 28.12.2002
Wahl des Vorstandes der TG 25.05.2005
Feststellung der Wertermittlung 05.06.2007
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 05.05.2006
Planwunschtermin 31.01.2007
Allgemeiner Besitzübergang 10.09.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 27.03.2008
Eintritt des neuen Rechtszustandes 03.11.2009
Berichtigung der öffentlichen Bücher 04.11.2009
Schlussfeststellung 29.12.2012
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung" Obstbaumschnittkurs
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin
Antrag auf Annahme von gesetzlichen oder gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln zur Hinterlegung bei dem Amtsgericht - Hinterlegungsstelle -
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Ewald Backes
Anschrift:
Hauptstraße 15, 54316 Ollmuth
Telefon:
06588/2327
Email:
sonstige Mitglieder:
Schnitzler Erich,
Haupenthal Arnold,
Dietzen Gerd,
Kühn Daniela,
Jacobs Hermann,
Jakobs Alois,
Bettendorf Clemens,
Bläser Alfred,
Zonker Winfried,
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Tessenowstrasse 6, 54290 Trier
Email:
Landentwicklung-Mosel410@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Stumm, Heiko
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Müller, Christian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
428 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
248
Kosten:
331.000,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereiningungsverfahren Ollmuth eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Franzenheim, Hinzenburg, Lampaden, Ollmuth, Pellingen, Pluwig, Schöndorf
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel