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Das Verfahrensgebiet umfasst ausschließlich bisher nicht flurbereinigte Flächen aus der Gemarkung Ensheim. Es erstreckt sich im Wesentlichen auf die Rebflächen nord-westlich der Ortslage bzw. nördlich der Abschnitte Ensheim I und Ensheim III.
Die Gesamtfläche des Verfahrensgebietes von rd. 40,8 ha verteilt sich auf 36,6 ha Rebfläche, 3,0 ha Verkehrsflächen sowie rd. 1,2 ha sonstige Flächen.
Die Räumung des Rebenbestandes wird nach der Lese 2015 durchgeführt. Der Besitzübergang und damit die Neuanlage der Rebstöcke findet im Frühjahr 2017 statt.
Nach der geotechnischen Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) vom 16.01.2015 liegt für das gesamte Planungsgebiet eine starke Rutschgfährdung vor. Daher werden die Planierungsmaßnahmen so gering wie möglich gehalten und einzeln vor Ort am 13.07.2015 mit dem LGB abgestimmt.
Es handelt sich um traditionelles Weinbergsgelände. Danach liegen alle Flächen mit Ausnahme der aus dem Gebiet herausragenden Wegegrundstücke innerhalb der Abgrenzung.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken