Beuren_Hochwald [71071]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Die Bekanntmachung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Schweich, Hermeskeil und Thalfang am Erbeskopf.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Beuren/Hochwald
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Beuren/Hochwald

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Beuren/Hochwald durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Jagdgenossenschaft Beuren bzw. der Ortsgemeinde Beuren übergeben, da die Eigenleistung von beiden getragen wurde. Die Ortsgemeinde Beuren erhält das Geld zweckgebunden zur Unterhaltung der im Verfahren geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.
Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 16.04.2019

DLR Mosel, Dienstsitz Trier

Im Auftrag

(Siegel)

gez. Manfred Heinzen
letzte Aktualisierung: 04/23/2019
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Verfahrensgebiet wurde so begrenzt, dass die mit der ländlichen Neuordnung in der Feldflur angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in besonderem Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft ermöglicht werden. Die bebauten Ortslagenbereiche Beuren und Prosterath gehören nicht zum Verfahren.
Zu den wesentlichen Zielen des ländlichen Bodenordnungsverfahrens zählen daher insbesondere die Verbesserung der Flächen- und Bewirtschaftungsstrukturen, die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung, die Entwicklung einer dynamischen Gewässer- und Auenlandschaft, die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen und die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes.
Darüber hinaus können die rechtlichen Grundlagen für eine bessere Gestaltung der Ortsausgänge und Anbindung des Wirtschaftswegenetzes an das öffentliche Straßennetz geschaffen werden.
Das angeordnete ländliche Bodenordnungsverfahren dient weiterhin im besonderen Maße der Förderung der Landentwicklung zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft und regelt den Ausgleich verschiedener Interessen und Ansprüche. Zudem werden im Rahmen der Förderung der Landeskultur neben den ökonomischen auch die ökologischen Interessen berücksichtigt, indem mit Hilfe des ländlichen Bodenordnungsverfahrens die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen geschaffen werden können.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 06/21/2001
Anordnungsbeschluss 08/27/2003
Wahl des Vorstandes der TG 04/28/2004
Feststellung der Wertermittlung 09/25/2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 08/20/2004
Planwunschtermin 01/22/2007
Allgemeiner Besitzübergang 09/26/2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09/25/2009
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/10/2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/13/2012
Schlussfeststellung 04/16/2019
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 27.08.2003
Einladung zur Vorstandswahl
Änderungsbeschluss vom 29.03.2006
Vorläufige Besitzeinweisung und Überleitungsbestimmungen
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin und Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
Vorzeitige Ausführungsanordnung § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Ladung zur Bekanntgabe der durch den
Nachtrag IV angeordneten Änderungen des Flurbereinigungsplanes
Eintritt und Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 31.03.2015)
Schlussfeststellung nach §149 FlurbG
(neu eingestellt 23.04.2019)
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:
© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Werner Luck
Anschrift:
Hauptstraße 2, 54413 Beuren
Telefon:
06586 / 986025
Email:
sonstige Mitglieder:
Barthen Winfried,
Adams Wilhelm,
Schaneng Adolf,
Müller Anna,
Michels Robert,
Gorges Helmut,
Michels Ewald,
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Klein, Ulrich
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
836 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
506
Kosten:
535.300,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderungvon Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Beuren / Hochwald
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 90 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Beuren (Hochwald)
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung