Weingarten (Ortslage) Teil 2 [41972]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 29.06.2023 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 06/19/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Durch Maßnahmen der Ortsregulierung und rückwärtige Erschließung werden die Zuschnitte der Grundstücke und die Nutzbarkeit verbessert und somit das Entwicklungspotential im Ortskern gefördert.

Durch Begrünungsmaßnahmen und Gewässerregulierungen sowie einer Neugestaltung von öffentlichen Flächen wird insgesamt das Erscheinungsbild des Ortes aufgewertet.

Das Kataster in der Ortslage wird umfassend den heutigen Anforderungen angepasst.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 12/07/94
Anordnungsbeschluss 11/30/2001
Wahl des Vorstandes der TG 08/31/95
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 05/25/2023
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 05/25/2023
Eintritt des neuen Rechtszustandes 06/29/2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher 09/20/2023
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Aktuell




    Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 16.06.2023

    Planwunschtermin und Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung
    Info zu den Nachweisen des Alten Bestandes und des Neuen Bestandes

    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
    öffentliche Bekanntmachung vom 20.04.2023


Archiv

 
5. Kartenoben
 
    Karte des neuen Bestandes
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Wilfried Spieß
Anschrift:
Neugasse 5, 67366 Weingarten
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Blankart, Markus
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
12 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
92
Kosten:
60.000 Euro
Finanzierung:
Zuschüsse: 80 %
Eigenleistungen: 20 %
beteiligte Gemeinden:
Weingarten (Pfalz)
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung