Mesenich (Ort) [00475]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.4

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im die Ortslage Mesenich und deren Ortsrandbereiche.
Die Ortsgemeinde Langsur, zu der Mesenich gehört, hat ein Dorferneuerungskonzept erstellt mit zahlreichen Maßnahmen, welche die strukturelle Entwicklung der Gemeinde fördern. Für die Verwirklichung dieser Entwicklungsziele sind auch bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb der Ortslage Mesenich notwendig. Die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sind im Bereich des alten Ortskernes vielfach ungeklärt, die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Örtlichkeit ist mangelhaft. Das angeordnete ländliche Bodenordnungsverfahren ist geeignet, die entsprechenden Flächen gemäß den Zielvorstellungen des Dorferneuerungskonzeptes unter Beachtung der eigentumsrechtlichen Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer auszuweisen, entsprechende Maßnahmen durchzuführen und rechtliche Festsetzungen hinsichtlich des Eigentums, der Nutzung, der Pflege und der Unterhaltung zu treffen.
Das Bodenordnungsverfahren dient in besonderem Maße der Förderung der Landentwicklung zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft und regelt den Ausgleich verschiedener Interessen und Ansprüche.
Weiterhin werden im Rahmen der Förderung der Landeskultur neben den ökonomischen auch die ökologischen Interessen berücksichtigt. Das Bodenordnungsverfahren trägt dazu bei, das Grün im Dorf zu vermehren, indem es heimische Bäume und Sträucher bereitstellt und schafft die Voraussetzungen zur Verwirklichung weiterer landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen, mit denen z.B. ökologisch wertvolle Flächen und Biotope erhalten und gesichert werden und das Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt verbessern.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 27.12.1994
Anordnungsbeschluss 30.12.1994
Wahl des Vorstandes der TG 30.03.1995
Feststellung der Wertermittlung 23.09.2003
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 16.09.2002
Planwunschtermin 14.06.1999
Allgemeiner Besitzübergang 13.09.2004
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 19.09.2002
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.11.2004
Berichtigung der öffentlichen Bücher 04.11.2004
Schlussfeststellung 26.11.2007
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Alois Schons
Anschrift:
Schulstr. 24, 54308 Langsur-Mesenich
Telefon:
06501 / 14228
Email:
sonstige Mitglieder:
Classen Christa
Bamberg Alois
Melchior Michael
Bast Hans
Heck Manfred
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Tessenowstr. 6, 54295 Trier
Email:
Landentwicklung-Mosel410@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Bierbrauer, Kurt
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.4
Verfahrensgröße:
39 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
323
Kosten:
141.600 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Mesenich (Ort) eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Langsur
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel