Reudelsterz [31498]

Beschleunigte Zusammenlegung nach §91

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Mayen

 
 
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
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2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Reudelsterz hat den Zweck, eine schnellwirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der im Verfahrensgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der EG-Agrarreform herbeizuführen.

Der schnell fortschreitende Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Zunahme der umweltschonenden extensiven Bewirtschaftungsweisen erfordert eine bessere und größere Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe.

Im Zusammenlegungsverfahren Reudelsterz sollen deshalb die zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Parzellen der wirtschaftlichen Betriebe großzügig zusammengelegt und zweckmäßige Grundstücke geformt werden. In gleicher Weise werden auch die Flächen der nicht mehr selbst wirtschaftenden Betriebe neu geordnet. Diese Betriebe erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre zusammengelegten Grundstücke an die künftig noch wirtschaftenden Betriebe langfristig zu verpachten.
Die bessere Flächenausstattung der Betriebe als Ergebnis der Zusammenlegung bei gleichzeitiger Extensivierung bildet die Grundlage für eine sinnvolle Umsetzung der Agrarförderprogramme des Landes, insbesondere des Landtausch- und Pachtförderprogrammes und des Programmes zur umweltschonenden Landbewirtschaftung.

Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Reudelsterz verfolgt weiterhin den Zweck, unter Berücksichtigung der Ziele des Flächennutzungsplanes, die Grundstücke aufforstungswilliger Eigentümer in Gewannen zusammenzulegen, die zur Aufforstung geeignet sind, um hierdurch die flankierenden Maßnahmen der Agrarreform im Bereich der Aufforstung zu unterstützen und umzusetzen.

Ein ausreichendes landwirtschaftliches Wegenetz ist größtenteils vorhanden. Es kann durch Einziehung von zukünftig nicht mehr benötigten Wegen und durch kleinere Ausbaumaßnahmen auf seine zukünftigen Anforderungen hin ausgerichtet werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind, mit Ausnahme von kleineren, zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Wegenetzes erforderlichen Maßnahmen, nicht notwendig.

Die agrarstrukturelle Vorplanung (AVP) vom August 1995 kommt zu dem zusammenfassenden Ergebnis, daß die Zusammenlegung in Verbindung mit dem Landtausch- und Pachtförderungsprogramm für alle Grundstückseigentümer vorteilhaft ist. Die im Rahmen der agrastrukturellen Vorplanung durchgeführten Einzelbefragungen der voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer ergab eine überwiegend positive Einstellung zu dem geplanten Verfahren.
Die agrarstrukturelle Situation stellt sich wie folgt dar:
Die derzeitige Grundstücksstruktur ist infolge eines vor dem 2. Weltkrieg durchgeführten Verfahrens nach der Reichsumlegungsordnung entstanden und weist Furchenlängen von rd. 160 m bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 0,6 ha auf. Unter Berücksichtigung der Pachtflächen ergibt sich zur Zeit eine Bewirtschaftungsstückgröße von durchschnittlich um 1 Hektar.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 03/21/96
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Manfred Kirst
Anschrift:
Klosterstraße 10, 56727 Reudelsterz
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Grün, Otto
Engels, Willi
Wolf, Karl
Oster, Heinz
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Mayenoben
 
zuständige Abteilung:
Anschrift:
Email:
 
Gruppenleitung:
Haack, Astrid
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleitung Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
195 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
100
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Reudelsterz
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl