Bollendorf [51151]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Eifel mit Dienstsitz: Bitburg

 
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© DLR Eifel
 
Den Trockenmauern kommt ein hoher Naturschutzwert zu, sind sie doch ein Lebensraum vieler Arten, deren natürliche Biotope zerstört oder zunehmend beinträchtigt werden.
Aus der Tierwelt gilt dies besonders für Felsbewohner.
Wildbienen, Lehm- oder Schlupfwespen sind Bewohner von Sandsteinwänden und Wurzeltellern umgestürzter Bäume. Sie errichten ihre Brutkammern in Mauerfugen. Zudem nutzen wärmebedürftige Reptilien wie z.B Eidechsen, die Blindschleiche und die Schlingnatter Trockenmauern als Sonnenplatz, Versteck und Winterquartier.
Beschattete Mauern können auch ein Lebensraum für seltene Pflanzenarten, wie dem Braunstieligen Streifenfarn sein.
Die Fotos zeigen die Sanierung und Sicherung von Trockenmauern im Bereich des Weges Nr. 105 durch Arbeiter des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften, die im Auftrag der TG Bollendorf in Handarbeit die zerfallenen Trockensteinmauern wieder aufbauen und herrichten. Insbesondere die zusätzlich durch Freistellungen aufgewerteten Trockenmauern können als landespflegericher Ausgleich für Eingriffe im Rahmen der Flurbereinigung Bollendorf dienen. Im Anschluss des Flurbereinigungsverfahrens gehen die sanierten und freigestellten Mauern in das Eigentum der Ortsgemeinde Bollendorf über.
letzte Aktualisierung: 12/12/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Bodenordnungsverfahren dient vorrangig der Erhaltung der Kulturlandschaft. Durch Zusammenlegung von Eigentumsflächen und einer Anpassung des ländlichen Wegenetzes hinsichtlich Dichte und Ausbauzustand an neuzeitliche betriebswirtschaftliche Erfordernisse und damit verbundener Kosteneinsparung im Bereich der Außenwirtschaft soll die Agrarstruktur verbessert werden. Daneben sollen landespflegerische Ziele sowie gemeindliche Planungen, auch im Bereich des Tourismus durch Flächenmanagement und Maßnahmen unterstützt werden. Ebenso dient das Flurbereinigungsverfahren Rechtssicherheit, da durch Neuordnung und -vermessung in der Feldlage unklare Grenzverhältnisse beseitigt werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 10/16/2014
Anordnungsbeschluss 12/01/2014
Wahl des Vorstandes der TG 02/25/2015
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07/25/2022
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Einladung der Grundstückseigentümer
zur Aufklärungsversammlung

Präsentation zur Aufklärungsversammlung
Informationsblatt zur Aufklärungsversammlung
Anordnungsbeschluss
Einladung zur Wahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Signalisierung von Vermessungspunkten
für die Luftbildvermessung
Einleitung der Wertermittlung
1. Änderungsbeschluss
Anordnung geringfügiger Änderungen
des Flurbereinigungsgebietes
Vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG
Ausbauprogramm 2024
Vorzeitige Ausführungsanordnung
gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
 
5. Kartenoben
 
Übersichtskarten (Aufklärungsversammlung)
Übersichtskarten des Verfahrensgebietes
Ausbauprogramm 2023
Wege- und Gewässerplan mit Legende

© DLR Eifel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Rolf Stump
Anschrift:
Neuerburger Str. 33, 54669 Bollendorf
Telefon:
0160/98994989
Email:
sonstige Mitglieder:
Carlo Richard (Stellv. Vorsitzender)
Manfred Mettel
Günter Faber
Wilhelm Schramer

 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburgoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Welt, Johannes
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Bender, Juergen
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Ewertz, Joachim
Sachgebietsleitung Landespflege:
Linke, Olaf
Sachgebietsleitung Bau:
Jüngels, Helmut
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
675 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
514
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bollendorf, Nusbaum, Wallendorf
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 
© DLR Eifel


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung





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