Vorsicht bei Koffein für Kinder und Jugendliche

Stand: 02/24/2015
Koffein wirkt stimulierend auf das zentrale Nervensystem. Es putscht auf und kann schon in geringen Mengen zu einer erhöhten Konzentrationsfähigkeit führen und vorübergehend Müdigkeitsanzeichen ausschalten. Bei Kindern wirken wegen des niedrigeren Körpergewichts als bei Erwachsenen bereits deutlich niedrigere Koffeinmengen spürbar anregend. Eine zu hohe Koffeindosis kann dann umgekehrt zu Konzentrationsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen wie Nervosität, Gereiztheit oder gar Angstzuständen führen. Erhöhte Koffeinmengen sind auch körperlich spürbar. Die Herzfrequenz erhöht sich. Ein dadurch erhöhter Puls und Blutdruck bringt eine Einschränkung der Feinmotorik mit sich.

Laut einer vom ‚Schweizerischen Nationalfond zur Förderung der Wissenschaften' (SNF) veröffentlichten Studie des Wissenschaftlers Reto Huber vom Kinderspital Zürich sollte Koffein nicht nur für Kinder tabu sein. Regelmäßiger Koffeinkonsum hat auch noch im Jugendlichenalter eine schädliche Wirkung, weil er die Gehirnentwicklung hemmt. Gerade die Pubertät ist eine bedeutende Phase in der Gehirnentwicklung. Wichtige Synapsen werden in dieser Zeit aufgebaut, andere abgebaut, wodurch im Gehirn ein effizienteres und leistungsfähiges Netzwerk konstruiert wird. Diese Gehirnoptimierung vollzieht sich mutmaßlich nachts in der Tiefschlafphase. Das Aufputschmittel Koffein wirkt sich laut SNF negativ auf die Schlafqualität und somit auch störend auf die Gehirnentwicklung aus.


Koffein in Getränken

Kaffee kann je nach Zubereitungsverfahren bzw. Aufgusszeiten unterschiedliche Koffeingehalte aufweisen. Pro Tasse (150 ml) werden durchschnittlich folgende Koffeinmengen konsumiert:

Getränk
Koffeingehalt
pro Tasse (150 ml)
Koffeingehalt
pro 100 ml
gemahlener Kaffee
85 mg
57 mg
Pulverkaffee
60 mg
40 mg
Latte Macchiato (je nach verwendetem Espresso)
18 mg
11 mg
Entkoffeinierter Kaffee
3 mg
2 mg
Kakao oder Heiße Schokolade
4 mg
2,7 mg
Schwarzer Tee
30 mg
20 mg

Zum Vergleich: Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke (Colagetränke) haben laut Herstellerangaben einen Koffeingehalt von etwa 10 bis 25 mg/ 100 ml. Die meisten Energydrinks enthalten laut Herstellerangaben 32 mg Koffein/ 100 ml, zudem weitere, vermeintlich leistungssteigernde Stoffe wie Taurin, Inosit oder Glucuronolacton. Energydrinks wirken auf den ersten Blick harmloser als Kaffee. Sie werden jedoch üblicherweise in höheren Mengen getrunken – nicht tassenweise, sondern dosenweise – und bergen, insbesondere in Verbindung mit Alkohol und sportlichen Aktivitäten, gesundheitliche Risiken.

Besonders kritisch sind sogenannte Energy Shots. Dabei handelt es sich um koffein- und taurinhaltige Energydrinks in kleinen Portionseinheiten von 25-75 ml. Die Zusammensetzung dieser Muntermacher ist sehr unterschiedlich. Pro Portionseinheit (!!) sind 50-200 mg Koffein und 200-1000 mg Taurin enthalten. Wegen des hohen Koffeingehaltes müssen sie den Warnhinweis tragen, dass sie für Kinder, Schwangere und Stillende nicht geeignet sind (siehe unten). Zum Teil werden die Energy Shots nicht als Erfrischungsgetränk, sondern als Nahrungsergänzungsmittel verkauft und müssen dann mit der Verzehrsempfehlung „nicht mehr als eine Packung/ Portion täglich verzehren“ versehen sein.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft diese neuartigen Energy-Produkte als bedenklich ein, denn nicht automatisch wird die Verzehrsempfehlung auch tatsächlich eingehalten. Besonders kritisch ist deren Verzehr in Verbindung mit sonstigen koffeinhaltigen Getränken, Alkohol oder körperlichen Anstrengungen zu sehen. Sie sind somit gänzlich ungeeignet als Leistungssteigerer beim Sport oder als Muntermacher beim Tanzen in der Disco.

Ein moderater Kaffeekonsum von täglich etwa zwei bis drei Tassen Kaffee führt zu einer Aufnahme von 200 mg bis zu 300 mg Koffein. Damit geht für einen Erwachsenen von beispielsweise 70 kg Körpergewicht (4,3 mg Koffein/ kg Körpergewicht) normalerweise kein gesundheitliches Risiko einher. Die Koffeinempfindlichkeit kann jedoch genetisch von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Ein Gewöhnungseffekt mildert die anregende Wirkung auf Nervensystem und Herz-Kreislauf.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft die tägliche Aufnahme von 3 mg/ kg Körpergewicht für Kinder (3-10 Jahre) und Jugendliche (10-18 Jahre) als unbedenklich ein. Bei einem 10-jährigen Kind beispielsweise mit einem Körpergewicht von etwa 30 kg würde die derart errechnete Tagesmenge von 90 mg Koffein etwa einem Liter eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes erlauben.
Diese Einstufung berücksichtigt lediglich die körperliche Unbedenklichkeit. Eine vorübergehende Koffeinempfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen, einhergehend mit nervösen Störungen wie vor allem Schlafstörungen, ist bei dieser Bewertung wohl nicht berücksichtigt.


Gesetzliche Regelung für koffeinhaltige Getränke

Die generell höchstzulässige Menge für Koffeinzusätze in Erfrischungsgetränken beträgt 320 mg/ l. Für Energydrinks werden zusätzlich noch Höchstmengen für Taurin (4000 mg/ l) Inosit (200 mg/ l) und Glucuronolacton (2400 mg/ l) angegeben.

Bei Erfrischungsgetränken und Energydrinks mit Koffein muss der Koffeingehalt ab 150 mg/ l laut der Europäischen Richtlinie 202/67/E deutlich gekennzeichnet sein. Für Kaffee und Tee sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse gilt diese Regelung nicht, da man voraussetzt, dass dem Verbraucher deren bedeutender Koffeingehalt bekannt ist.
In Deutschland ist diese EU-Richtlinie seit dem 2. Juni 2013 in der Verordnung für Fruchtsäfte und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke umgesetzt. Darin sind unter anderem folgende Kennzeichnungsvorgaben aufgeführt:
Bei koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken ist klar und eindeutig auf Koffein hinzuweisen.
  • Ab einem Koffeingehalt von 150 Milligramm Koffein pro Liter muss das Getränk mit dem Hinweis: ‚erhöhter Koffeingehalt’ versehen werden, verbunden mit der Angabe des Koffeingehaltes in Milligramm pro 100 Milliliter.
  • Bei Konzentraten kann unter Angabe von Zubereitungshinweisen auf den verzehrsfähigen Zustand Bezug genommen werden.
  • Ab 13. Dezember 2014 wurde mit der EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung ein zusätzlicher Warnhinweis verpflichtend, der in demselben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks stehen muss. Wörtlich muss er lauten: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“.

Für Verbraucher ist ein eventueller Koffeingehalt nicht immer offensichtlich. So reicht der Hinweis auf „Kaffee“ oder Wortbestandteile mit ‚Kaffee’ in der Verkehrsbezeichnung aus, um auf einen Koffeingehalt hinzuweisen. Ebenso verhält es sich mit Tee. Trendgetränke wie Eistees oder Chai Latte basieren beispielsweise auf der Zutat ‚Schwarztee’. Dessen anregender Inhaltsstoff Tein (oder Thein) entspricht dem Koffein. Auf den Produkten wird dabei in der Regel lediglich die Zutat „Schwarztee-Extrakt“ deklariert. Es ist nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass Eltern sich über dessen mögliche Koffeinwirkung auf ihre Kinder im Klaren sind.


Elterntipps
  • Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, kaffeehaltige Milcherzeugnisse und dergleichen sollten Kinder und Jugendliche nur selten und nicht abends trinken.
  • Eistees auf Früchtetee-Basis sind eine Alternative. Sie enthalten kein Koffein. Übrigens lassen sie sich durch Mischen von Tee und Obstsaft auch leicht selbst herstellen.
  • Energydrinks und vor allem Energy Shots sind für Kinder und Jugendliche tabu.


Quellen und weiterführende Informationen


Annette.Conrad@dlr.rlp.de     www,fze.rlp.de/ernaehrungsberatung