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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Udler [51111]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Eifel mit Dienstsitz: Bitburg
 
 
2022 ist der finanzielle Abschluss des Verfahrens vorgesehen.
 
letzte Aktualisierung: 03/20/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Bodenordnungsverfahren dient vorrangig der Erhaltung der Kulturlandschaft mit einem besonderen geologischen Erbe. Durch Zusammenlegung von Eigentumsflächen und einer Anpassung des ländlichen Wegenetzes hinsichtlich Dichte und Ausbauzustand an neuzeitliche betriebswirtschaftliche Erfordernisse und damit verbundener Kosteneinsparung im Bereich der Außenwirtschaft soll die Agrarstruktur verbessert werden. Daneben sollen landespflegerische Ziele sowie gemeindliche Planungen, auch im Bereich des Tourismus durch Flächenmanagement und Maßnahmen unterstützt werden.
Weiterhin soll das in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel befindliche, mit LEADER-Mitteln aus dem europäischen Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raumes 'ELER' geförderte Konzept 'Dauner Maarelandschaft' mit Hilfe der Bodenordnung unterstützt werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
1. Offenlage der Ergebnisse der Wertermittlung
2. Anhörungs- / Erläuterungstermin über die Ergebnisse der
Wertermittlung

3. Informationsveranstaltung zum Planwunsch
4. Ladung zum Planwunschtermin
oeff_we_planwunsch.pdf
Tauschflächen
austausch_stuecke.pdf
Gebietsänderungsbeschluss
Feststellung der UVP-Pflicht
Änderungsbeschluss
Änderungsbeschluss
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Rohplanvorlage
Besitzeinweisung
Überleitungsbestimmungen
Erdaushub von Bodenmassen
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Änderungsbeschluss
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
Schnittkurs an Obstbäumen - Jungbaumpflege
Nachaktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
Nachtrag I
Nachtrag II
Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Vorstand der TG
Hebung von Beiträgen
 
5. Karten
 
Verfahrensgebiet
Wege- u. Gewässerkarte
Übersichtskarte Neuer Bestand
Änderung Wege- u. Gewässerplan
Neuer Bestand
Übersichtskarte Nachtrag 2
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Alfred Borsch
Anschrift:
Bergstr. 8, 54552 Udler
Telefon:
06573/ 16 93
Email:
Alfred.Borsch@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Josef Schneider, Hauptstr. 14a, 54552 Udler

Alfred Marxen, Alter Weg 4, 54552 Udler

Engelbert Theisen, Brockscheiderstr. 2, 54552 Udler

Günter Fresinger, Holzmaarstr. 8, 54552 Udler
 
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Fuchs, Beate
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Windscheif, Anne-Ruth
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Michael, Ehleringer
Sachgebietsleiter Landespflege:
Windscheif, Anne-Ruth
Sachgebietsleiter Bau:
Jüngels, Helmut
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
616.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
192
Kosten:
Finanzierung:
Die Finanzierung der Ausführungskosten (AK) erfolgt durch Zuschüsse der EU, des Bundes und des Landes, sowie durch Eigenleistung der beteiligten Grundstückseigentümer. Diese Eigenleistung beträgt 15%.
Der Wege- und Gewässerplan (Anlagenplan) sowie der Finanzierungsplan, der mit rd. 603.000€ abschließt, wurden am 24.07.2013 von der ADD Trier genehmigt. Durch die Forstverwaltung erfolgt weiterer Wegebau in Waldbereichen. Hierfür wurde das Baurecht beschafft.
Die erste Änderung zum Anlagenplan wurde am 8.6.2016 von der ADD Trier genehmigt. Der Finanzierungsplan wurde in einigen Hauptpositionen umgestellt, aber nicht erhöht und am 15.6.2016 von der ADD Trier genehmigt.
beteiligte Gemeinden:
Brockscheid, Saxler, Schalkenmehren, Udler, Üdersdorf
 
 
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