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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Pumpspeicherkraftwerk Rio [71107]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Die Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Schweich, Wittlich-Land, Ruwer, Hermeskeil, Trier-Land sowie in der Rathaus-Zeitung der Stadt Trier.

Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Pumpspeicherkraftwerk Rio, Landkreis Trier-Saarburg
Einstellungsbeschluss gemäß § 9 Flurbereinigungsgesetz

I. Anordnung

1. Einstellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren (§ 9 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))

Hiermit wird die Einstellung des durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 25.03.2013 eingeleiteten vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Pumpspeicherkraftwerk Rio, Landkreis Trier-Saarburg angeordnet.

2. Flurbereinigungsgebiet

Die Einstellung umfasst alle Flurstücke, die im Flurbereinigungsgebiet liegen.

3. Teilnehmergemeinschaft

Die Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Pumpspeicherkraftwerk Rio mit Sitz in Ensch, Landkreis Trier-Saarburg, erlischt.

4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung

Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen werden alle zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung aufgehoben.

5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Übersichtskarte

Eine Ausfertigung dieses Einstellungsbeschlusses sowie eine Übersichtskarte können nach telefonischer Rücksprache beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 103 eingesehen werden. Bitte beachten Sie die am Eingang ausgelegten Hygienevorschriften und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.

Der Einstellungsbeschluss sowie die Übersichtskarte können auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Pumpspeicherkraftwerk Rio -> 4. Bekanntmachungen -> Einstellungsbeschluss.pdf bzw. unter 5. Karten -> Karte zur Verfahrenseinleitung; mit der rechten Maustaste auf die Karte klicken -> Link in neuem Fenster öffnen).


Begründung

1. Sachverhalt:

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Pumpspeicherkraftwerk (PSKW) Rio wurde angeordnet, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Herstellung des „Pumpspeicherkraftwerks Rio“ entstehen, zu beseitigen und die erforderlich gewordene Neuordnung des Grundbesitzes auszuführen. Des Weiteren wurde das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere der Agrarstrukturverbesserung in Verbindung mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen.

Im Jahre 2017 teilten die Stadtwerke (SWT) Trier als Träger der Projektes PSKW Rio dem DLR Mosel mit, dass sich aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen der Zeitablauf bis zur Planfeststellung erheblich verzögern wird und sich das Vorhaben derzeit nicht realisieren lässt. Das Bauprojekt PSKW wird daher von den Stadtwerken Trier bis auf weiteres ruhend gestellt.

Es sind damit nachträglich Umstände eingetreten, die eine Flurbereinigung nicht mehr zweckmäßig erscheinen lassen.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie die zuständigen Behörden und Stellen wurden zu der beabsichtigten Einstellung gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die Teilnehmer wurden gemäß §§ 9 und 5 Abs.1 FlurbG durch öffentliche Bekanntmachung vom 21.11.2018 über die geplante Einstellung des Verfahrens unterrichtet.

Die bereits im Verfahrensgebiet vereinbarten Landverzichte nach § 52 FlurbG zugunsten der SWT Trier werden gegenstandslos.

Die zwischen den privaten Grundstückseigentümern vereinbarten Landverzichte wurden über einen Abwicklungsplan umgesetzt.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Dieser Beschluss wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen.

Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 9 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 FlurbG und § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen nach dem Flurbereinigungsgesetz vom 20.12.1994 (GVBI. S. 485).

Die formellen Voraussetzungen für die Einstellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 9 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

· Begründung des Beschlusses,

· Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und

· Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen

sind erfüllt.

2.2 Materielle Gründe

Nach sachlicher und rechtlicher Prüfung des Verfahrens ist die Weiterführung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Pumpspeicherkraftwerk (PSKW) Rio nicht mehr zweckmäßig, da die Verfahrensziele gemäß des Anordnungsbeschlusses vom 25.03.2013 aufgrund der nachträglich eingetretenen Umstände nicht mehr erreicht werden können.

Infolge der zeitlich nicht abschätzbaren Realisierung des Projektes PSKW für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann ein Großteil der geplanten Maßnahmen vor allem die Maßnahmen zur Beseitigung von Landnutzungskonflikten im Verfahrensgebiet nicht realisiert werden.

Zur Lösung der weinbaulichen Probleme in der Gemarkung Ensch soll ein eigenständiges Weinbergsflurbereinigungsverfahren Ensch eingeleitet werden.

Ansonsten sind keine so großen agrarstrukturellen oder forstwirtschaftlichen Defizite vorhanden, dass deren Lösung zeitnah erfolgen muss. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein diesbezüglicher Bedarf festgestellt werden, wird darauf zu gegebener Zeit in einer eigenen projektbezogenen Untersuchung nochmal gesondert eingegangen.

Ein vorrangiges Ziel des Verfahrens war es, das Flächenmanagement im gesamten Verfahrensgebiet für die geplante Maßnahme PSKW Rio zu ermöglichen und dem Projektträger zur Verfügung zu stellen. Auf Grund der Rahmenbedingungen ist dieses Ziel in absehbarer Zeit nicht umsetzbar. Außerdem ist der Grundstücksmarkt durch die Vereinbarungen zwischen Grundstückseigentümer und der SWT langfristig blockiert und die Bodenmobilität gehemmt. Somit besteht für die Weiterführung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens keine Notwendigkeit mehr, sondern es ist vielmehr geboten, das Verfahren einzustellen.

Die materiellen Voraussetzungen sind damit gegeben, um das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Pumpspeicherkraftwerk Rio einzustellen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 18. Mai 2020

DLR Mosel

Im Auftrag
(Siegel)

gez. Torben Alles

 
letzte Aktualisierung: 05/19/2020
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren 'Pumpspeicherkraftwerk Rio' werden zahlreiche Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung in dem Verfahrensgebiet fördern. Hierzu zählen insbesondere:

bodenordnerische Unterstützung von Maßnahmen des im öffentlichen Interesse liegenden Baus des Pumpspeicherkraftwerks einschließlich der damit verbundenen landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen
Auflösung von Landnutzungskonflikten
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- / Forstwirtschaft und dem Weinbau durch bodenordnerische Maßnahmen
Schaffung der Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen
Flächenmanagment im Rahmen eines interkommunalen Ausgleichsflächenkontos (Ökopool, Ökokonto)
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Einladung zur Aufklärungsversammlung
Flurbereinigungsbeschluss vom 25.03.2013
Einladung zur Vorstandswahl
Signalisierung von Vermessungspunkten
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
Merkblatt Zustimmungserklärung
öffentliche Bekanntmachung zum Wertermittlungsrahmen
(eingestellt am 16.04.2014)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 06.11.2014)
Ausführungsanordnung
gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(eingestellt am 08.11.2018)
Information über die geplante Einstellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Pumpspeicherkraftwerk Rio
(eingestellt am 22.11.2018)
Einstellungsbeschluss
(neu eingestellt am 19.05.2020)
Einstellungsbeschluss.pdf
 
5. Karten
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Karte zur Verfahrenseinleitung
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Lothar Schätter
Anschrift:
Martinstraße 16, 54340 Ensch
Telefon:
06507 / 4220
Email:
sonstige Mitglieder:
Herbert Kuhnen,
Norbert Weirich,
Gerhard Kronz,
Stefan Kuhnen,
Johannes Löwen,
Christian Porten,
Günter Gindorf,
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
926.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
1106
Kosten:
Die Verfahrenskosten (§104 FlurbG) trägt das Land Rheinland Pfalz.
Der von dem Träger des Unternehmens an das Land Rheinland Pfalz zu zahlende Betrag von 254.650,00 € ist am 16.10.2018 bei der Landesoberkasse eingegangen.
Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Ensch
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de