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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Dörrenbach [41131]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom [02.01.2023] ist seit dem [18.02.2023] unanfechtbar, mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

 
letzte Aktualisierung: 02/28/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst überwiegend weinbaulich und ackerbaulich genutzten Grundbesitz.

Allerdings gibt es in den bisher nicht flurbereinigten Teilen der Gemarkung große Besitzzersplitterungen. Zahlreiche Parzellen haben Mißformen wie z.B. Trapezformen o.ä. und keinen Anschluss an das öffentliche Wegenetz. Das Verfahren wurdeim Zusammenhang mit dem dritten Abschnitt der Weinbergsflurbereinigung Bad Bergzabern durchgeführt.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur durchgreifenden Verbesserung der Produktions- und
Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft als Voraussetzung für die Steigerung der Wirtschaftlichkeit und der Wettbe-
werbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch:

- Verbesserung der Erschließung mit einem neuen Wegenetz
- Schadlose Versickerung bzw. Ableitung des Oberflächenwassers
- Verbesserung der Oberflächengestaltung
- Zusammenlegung des Grundbesitzes
- Parallele Gestaltung der Wirtschaftsstücke
sowie
- Landschaftsgestaltende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Schlussfeststellung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 02.01.2023

Archiv

    Flurbereinigungsbeschluss
    vom 24.11.2006
flurb_beschl.pdf
    Vorstandswahl
    vom 24.03.2010
einladung zur vorstandswahl.pdf
    Bekanntgabe Wertermittlung
    vom 25.05.2011
    Feststellung Wertermittlung
    vom 06.02.2012
    Vorläufige Anordnung
    vom 16.01.2013
    Vorläufige Besitzeinweisung
    vom 24.04.2014
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
    Vorzeitige Ausführungsanordnung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2016
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Roland Bernhardt
Anschrift:
Heideweg 8, 76889 Dörrenbach
Telefon:
06343/700-7540
Email:
info@staeffelsberg.de
sonstige Mitglieder:
Günter Schulz
Markus Sprenger
Christian Brunck
Heinz Sprenger
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Hoyer, Hans-Joachim
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleiter Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
17.50 ha
Anzahl der Beteiligten:
49
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bad Bergzabern, Dörrenbach
 
 
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