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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Freinsheim IV [41035]      Flurbereinigung nach §§ 1/37
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Schlussfeststellung unanfechtbar

Der Beschluss vom 13.09.2016 ist seit dem 22.11.2016 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

 
letzte Aktualisierung: 10/05/2016
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Für die Landwirtschaft
Die Produktions- und Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden und eine rationelle und wettbewerbsfähige Landwirtschaft ermöglichen. Dafür ist ein neues Wege- und Gewässernetz zu schaffen, welches die Ausweisung von günstig geformten und ausreichend großen Besitzstücken ermöglicht.

Für den Hochwasserschutz
Durch die Schaffung neuer Gräben und Rückhaltebecken wird in der Gemarkung der Hochwasserschutz verbessert.

Für den Naturschutz
Mit der Schaffung eines Biotopverbundsystems durch Koordinierung der Ausgleichsverpflichtungen von Teilnehmergemeinschaft, Bundesstrassenverwaltung, Stadt Freinsheim und Landkreis Bad Dürkheim wird der Naturschutz verbessert und sensible Bereiche werden für bedrohte Arten, wie z.B. Heidelerche, Neuntöter und Wiedehopf gesichert.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Harald Krebs
Anschrift:
Großkarlbacher Str. 10, 67251 Freinsheim
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Neuschäfer, Bernd
Simon, Thomas
Mayer, Karlfried
Oberholz, Thomas
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Schumann, Christian
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Gottschalk, Gerd
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Müller, Sabine
Sachgebietsleiter Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleiter Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
104.50 ha
Anzahl der Beteiligten:
201
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bissersheim, Dackenheim, Freinsheim, Großkarlbach, Kallstadt, Weisenheim Am Sand
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de