Diese Seite drucken

Fenster schliessen


Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Liebsthal [21119]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern
 

 
Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz)
 
letzte Aktualisierung: 03/08/2024
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Das Flurbereinigungsgebiet
Liebsthal
gehört zur Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler im Landkreis Kusel.
Naturräumlich gehört das Planungsgebiet zur Haupteinheit Nordpfälzer Bergland in der Westpfalz.

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 257 ha und umfasst die gesamte Gemarkung Liebsthal mit Ausnahme der Flächen südwestlich der Kreisstraße 19.

Der ebenfalls beteiligte Ortsteil Liebsthal gehört zu der Ortsgemeinde Quirnbach

 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Liebsthal wird angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - z.B. auch der Aktion 'Mehr Grün durch Flurbereinigung' - zu ermöglichen bzw. auszuführen.

Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung der Dorferneuerung Maßnahmen der Landentwicklung sollten deshalb insbesondere in der Feld- und Ortslage in Form einer Bodenordnung durchgeführt werden.

Die sachgerechte Ausdünnung des landwirtschaftlichen Wirtschaftswegenetzes, eine Verbesserung des Ausbauzustandes der verbleibenden Hauptwirtschaftswege für eine Achslast von 10 t entsprechend dem Bedarf moderner landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte ist erforderlich. Eine wettbewerbsfähige und standortgerechte Landwirtschaft trägt zugleich entscheidend dazu bei, die Kulturlandschaft zu erhalten und den ländlichen Raum in seiner Wohn-, Wirtschafts-, Ausgleichs- und Erholungsfunktion zu stärken.

Mit dieser vereinfachten Flurbereinigung werden Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung in der Gemarkung fördern:
' Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch bodenordnerische Maßnahmen;
' Verbesserung der Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke durch Wegebaumaßnahmen;
' Unterstützung der Dorferneuerung durch bodenordnerische Maßnahmen

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann zudem die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen schaffen und somit auch Grundlage für die Aktion 'Mehr Grün durch Flurbereinigung sein.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Einleitungsbeschluss
§ 86 Abs. 1 Nr. 1
FlurbG

Vorstandswahl
§ 21 FlurbG

Signalisierung von Vermessungspunkten

1. Änderungsbeschluss









2. Änderungsbeschluss

Vorläufige Anordnung §36

3.Änderungsbeschluss

Vorläufige Anordnung §36









4.Änderungsbeschluss

Vorläufige Anordnung §36

5.Änderungsbeschluss















 
5. Karten
 
Karte Änderungsbeschluss 2Karte Vorläufige AnordnungKarte 1 Vorl.Anordnung Juni 2023Karte 2 Vorl.Anordnung Juni 2023
Karte_Liebsthal_aend2.pdfKarte_Liebsthal_aend2.pdfVorl.Anordnung_dina2.pdfVorl.Anordnung_dina2.pdfvorl_Anordnung_noerdl_Teil_Flurstnr.pdfvorl_Anordnung_noerdl_Teil_Flurstnr.pdfvorl_Anordnung_suedl_Teil_Flurstnr.pdfvorl_Anordnung_suedl_Teil_Flurstnr.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Fricke, Bernd
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Martin, Andreas
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Kleber, Jochen
Sachgebietsleiter Landespflege:
Brüggehofe, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
256.80 ha
Anzahl der Beteiligten:
264
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Henschtal, Hüffler, Quirnbach (Pfalz), Wahnwegen
 
 
verfahrensbild.JPG
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de