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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Bonerath ( Feld ) [71077]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Saarburg-Kell und Ruwer sowie in der Rathaus-Zeitung der Stadt Trier.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bonerath (Feld)
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bonerath (Feld)

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld) durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen
der Bodenordnung berichtigt

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Bonerath zweckgebunden zur Unterhaltung der im Verfahren geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die
Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 10.10.2019

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Jens Gillmann
 
letzte Aktualisierung: 10/15/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das vereinfachte Verfahren Bonerath (Feld) hat eine Fläche von rd. 280 ha.
Die bebaute Ortslage gehört nicht zum Verfahren. Die Ortslage und Randbereiche gehören zum Verfahren Bonerath (Ort).

Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden zahlreiche Ziele verfolgt, insbesondere:
- Verbesserung der Flächen- und Bewirtschaftungsstrukturen in der Feldflur und in den privaten Waldflächen,
- Die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung,
- die Fortsetzung des Gewässerrandstreifenprogramms 'Gewässersystem Ruwer mit Nebenbächen',
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen und Entwicklung eines möglichst naturnahen Wasserhaushaltes.

Durch die neuen Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse werden auch die Grundlagen für Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung geschaffen.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 30.12.2008
Einladung zur Vorstandswahl
Ladung zum Planwunschtermin und
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
1. Änderungsbeschluss vom 15.11.2013
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Rohplanvorlage
(eingestellt am 01.07.2014)
II. Änderungsbeschluss (vom 23.02.2015)
(eingestellt am 26.02.2015)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 08.09.2015)
Vollmachtsvordruck
(eingestellt am 02.09.2015)
vorläufige Besitzeinweisung
und Überleitungsbestimmungen
(eingestellt am 09.09.2015)
III. Änderungsbeschluss (vom 01.02.2016)
(eingestellt am 02.02.2016)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Antragsformular
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen

(eingestellt am 10.03.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 10.05.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 13.12.2016)
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt am 21.03.2017)
- Bewerbungsformular

- Liste Masseland

- Zuteilungsbedingungen

(eingestellt am 21.03.2017)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 12.07.2017)
Ausführungsanordnung gemäß § 61 (FlurbG)
(eingestellt am 13.10.2017)
Hebung von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
(eingestellt am 28.06.2018)
Schlussfeststellung gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(neu eingestellt am 15.10.2019)
 
5. Karten
 
Gebietsabgrenzung:


Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Übersichtskarte: Alter Besand
Karte zur Rohplanvorlage
(eingestellt am 22.07.2014)
Karte zur Planvorlage
(neu eingestellt am 02.09.2015)
Karte zum Nachtrag I
(eingestellt am 13.05.2016)
Karte zum Nachtrag II
(eingestellt am 14.12.2016)
Karte zur Masselandvergabe
(neu eingestellt am 23.03.2017)
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Gabriele Terres
Anschrift:
Brunnenstraße 1, 54316 Bonerath
Telefon:
06588 / 2205
Email:
sonstige Mitglieder:
Hermann - Josef Theis
Carmen Faß
Gerd Bernardy
Walter Müller
Peter Terres
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Gillmann, Jens
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
282.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
241
Kosten:
ca. 400.000 Euro Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld)
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 85 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 15 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Bonerath, Holzerath, Morscheid, Schöndorf
 
 
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