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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Hoppstädten [21893]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern
 
 
Schlussfeststellung
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hoppstädten wird durch die Schlussfeststellung vom 7.12. 2015 abgeschlossen
 
letzte Aktualisierung: 12/14/2015
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 

Das Gebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hoppstädten umfasst die gesamte Gemarkung (inklusive Ortslage) mit Ausnahme der gemarkungsübergreifenden, zusammenhängenden Waldflächen in Westen und Osten des Gebietes.
Im Westen befindet sich die Gemarkung Sien (Kreis Birkenfeld), im Osten die Gemarkung Schweinschied (Kreis Bad-Kreuznach) und die Gemarkung Kappeln (Kreis Kusel). Im Süden die Gemarkung Merzweiler (Kreis Kusel) und im Norden verläuft die Grenze an den Gemarkungen Otzweiler und Limbach (Kreis Bad-Kreuznach).
Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes kann der nebenstehenden Karte entnommen werden.

Die Karte steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft
- Unterstützung von Naturschutz und der Landespflege
- Unterstützung der Dorfentwicklung/Dorferneuerung
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes
Schlussfeststellung
Bek_Unanfechtb.pdfoeb_schlussf_int.pdfoeb_schlussf_int.pdf
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Helmut Venter
Anschrift:
Am Mannenberg 13, 67744 Hoppstädten
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Paulus, Helmut
Eicher, Thomas
Heib, Gerhard
Ackermann, Adolf
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Bauer, Knut
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Eichler, Rainer
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Dockweiler, Birgit
Sachgebietsleiter Landespflege:
Brüggehofe, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
414.00 ha
Anzahl der Beteiligten:
330
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Hoppstädten
 
 





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