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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Ensch [71114]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße.
Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ensch
Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung


I. Feststellung

Die mit Verwaltungsakt vom 22.08.2023 festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung werden hiermit wie folgt geändert:

In der Gemarkung Ensch
Bezeichnung
Alte Bewertung
Neue Bewertung
Flur
Nr.
Fläche(m²)
Nutzungsart
Klasse
Fläche (qm)
Nutzungsart
Klasse
Fläche (qm)
3
60
1121
WGS/3
825
WGS/3
991
WGS/4
276
WGS/4
110
WGM
20
WGM
20


II. Hinweis:

1. Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung

· des Abfindungsanspruches
· der Land- und Geldabfindung
· der Geld- und Sachbeiträge.
2. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbe­hörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirt­schaftsbetrieb gehören. Für gesetzlich geschütztes Grünland nach § 15 Landesnatur­schutzgesetz (LNatSchG) vom 06.10.2015 (GVBl. Nr. 11 S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. S. 287) besteht ein generelles Umbruch­verbot (dies gilt auch für geschütztes Grünland nach § 15 LNatSchG mit dem Status „Dauergrünland“). Der Umbruch von Dauergrünland und § 15-Grünland sowie die Neu­einsaat von Dauergrünland unterliegen der Veränderungssperre nach § 34 FlurbG.

Jeglicher Umbruch von Grünlandflächen bedarf der schriftlichen Zustimmung und Frei­gabe durch die Flurbereinigungsbehörde und setzt die Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltung voraus. Auch die Rodung von Rebland und Neuanpflanzung von Reb­stöcken bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.


Begründung

1. Sachverhalt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden mit Verwaltungsakt vom 22.08.2023 festgestellt.

Der von den Beteiligten erhobene Widerspruch gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wurde von der Flurbereinigungsbehörde und - soweit erforderlich - durch Sachverständige überprüft.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Die Auswahl der Sachverständigen und die Durchführung der Wertermittlung sind sachgerecht erfolgt (§ 31 FlurbG).

Über den erhobenen Widerspruch gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist sachgerecht entschieden worden.

Die formellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach § 32 FlurbG sind gegeben.

2.2 Materielle Gründe

Der Widerspruch gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung hat sich als begründet erwiesen. Daher war die Bewertung des betroffenen Grundstücks – wie unter Ziffer I. dieser Feststellung geschehen – zu ändern.

Die materiellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach § 32 FlurbG sind gegeben.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.

Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Hinweis:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Service/Datenschutz.

Trier, den 30.01.2024

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Simon Liefgen

 
letzte Aktualisierung: 02/01/2024
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Ensch, umfasst Flächen der Gemarkung Ensch in der Weinlage 'Mühlenberg'.
Die Größe des Verfahrensgebietes beträgt ca. 91 ha.
Ziele des Verfahrens:
1. Durchführung von bodenordnerischen und baulichen Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen,
2. Erhalt der WeinKulturLandschaft Mosel,
3. Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 02.06.2020
(eingestellt am 02.06.2020)
Einsetzung eines kommissarischen Vorstands
(eingestellt am 24.06.2021)
Einladung zur Wahl des Vorstandes
(eingestellt am 20.07.2021)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
und Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 17.01.2023)

Info zum Planwunsch


Präsentationsfolien

(eingestellt am 14.02.2023)
Neuzusammensetzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
(eingestellt am 24.05.2023)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 22.08.2023)
Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(neu eingestellt am 30.01.2024)
 
5. Karten
 
Übersichtskarte zur Aufklärungsversammlung
(eingestellt am 24.03.2020)
Gebietskarte zum Einleitungsbeschluss
(eingestellt am 16.08.2021)
Wertermittlungskarten
(eingestellt am 10.01.2023)
Wertermittlungskarten (Feststellung)
Nord und Süd

(eingestellt am 23.08.2023)
Karte zur Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(neu eingestellt am 01.02.2024)
Wertermittlung (Festst. Änderung)-Nord_2024-02-01_.pdfWertermittlung (Festst. Änderung)-Nord_2024-02-01_.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Christopher Lentes
Anschrift:
Am Kraftwerk 6, 54340 Schleich
Telefon:
06507 / 3092
Email:
info@weingut-lentes.de
sonstige Mitglieder:
Matthias Otto (Stellvertretender Vorsitzender)
Philipp Willwert
Herbert Schätter
Ralf Thul
Johannes Müller
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
91.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
267
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Ensch eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 85 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 15 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Ensch
 
 
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