Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge wurde mit Wirkung vom 15.03.2018 angeordnet. Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte getreten ist und die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer jetzt Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke sind. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher wie z.B. Liegenschaftskataster und Grundbuch erfolgt von Amts wegen. Das Verfahren wird schließlich finanziell abgewickelt und dann durch die so genannte Schlussfeststellung formal beendet. [<br>]