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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Greimerath [71046]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblättern der Gemeinde Losheim und der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell.


Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Greimerath

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums

gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)


Im Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Greimerath, Landkreis Trier-Saarburg ist der durch die Nachträge I bis VI geänderte Flurbereinigungsplan seit dem 20.02.2024 unanfechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2009 sowie den Änderungsbeschlüssen vom 25.01.2010 und 12.11.2018 angeordneten „zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR Mosel erforderlich war.


DLR Mosel

Trier, den 28.02.2024

Im Auftrag


Gez. Simon Liefgen
 
letzte Aktualisierung: 02/29/2024
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wird gemäß § 86 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Dorfentwicklung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der naturnahen Entwicklung der Gewässer und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.
Es umfasst die gesamten landwirtschaftlich genutzten sowie teilweise die daran angrenzenden forstwirtschaftlichen Grundstücke mit Ausnahme der zusammenhängenden Waldgebiete der Gemarkung Greimerath. Die Ortslage Greimerath mit Ausnahme des Bebauungsplangebietes 'Hinter Hupeshaus' ist ebenfalls in das Bodenordnungsverfahren einbezogen.
Das Verfahren dient in besonderem Maße auch dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
Neben agrarstrukturellen Zielsetzungen sollen durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren auch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern ermöglicht bzw. bodenordnerisch unterstützt werden.
Des Weiteren ist beabsichtigt, innerhalb des Naturschutzgebietes 'Panzbruch bei Greimerath' Flächen für ein großflächig angelegtes Beweidungsprojekt mit dem Ziel einer Extensivbeweidung auszuweisen.
Durch die Einbeziehung der Ortslage fördert das ländliche Bodenordnungsverfahren auch die strukturelle Dorfentwicklung der Gemeinde.
Für die Verwirklichung der gemeindlichen Entwicklungsziele sind vor allem bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb der Ortslage, insbesondere im Zusammenhang mit der Realisierung von Dorferneuerungs- und Dorfinnenentwicklungsmaßnahmen notwendig.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2009
Einladung zur Vorstandswahl
Feststellung der UVP-Pflicht
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungs-
termin über die Ergebnisse der Wertermittlung

und Ladung zum Planwunschtermin
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanentwurfes (Rohplanvorlage)
(eingestellt: 25.05.2018)
Hebungen von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
(eingestellt 27.06.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt: 09.10.2018)
Vorläufige Besitzeinweisung
gemäß § 65 FlurbG und
Überleitungsbestimmungen
gemäß §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG
(eingestellt am 16.10.2018)
1. Änderungsbeschluss
1.Änderungsbeschluss.pdf1.Änderungsbeschluss.pdf
2 Änderungsbeschluss
(eingestellt am 13.11.2018)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 14.03.2019)
Anlagen zur "Aktion mehr Grün"
(eingestellt am 19.03.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 06.06.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 30.10.2019)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung" - Obstbaumschnittkurs -
(eingestellt am 11.02.2020)
Aktion "Mehr Grün"

- Broschüre

- Antragsformular 2020

- Sortenbeschreibung

(eingestellt am 18.02.2020)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 18.06.2020)
Vorzeitigige Ausführungsanordnung
(eingestellt am 11.09.2020)
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums
(neu eingestellt am 29.02.2024)
Unanfechtbarkeit.pdfUnanfechtbarkeit.pdf
 
5. Karten
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Gebietsabgrenzung
Wertermittlungskarte
Karte zur Rohplanvorlage
(eingestellt: 25.05.2018; Größe 15 MB)
Karte zur Planvorlage
(eingestellt: 09.10.2018)
Karte zum Nachtrag I
(eingestellt am 06.06.2019)
Karte zum Nachtrag II
(eingestellt am 23.10.2019)
Karte zum Nachtrag III
(eingestellt am 16.06.2020)
Karte zum Nachtrag IV
(eingestellt am 23.02.2024)
Zuteilungskarte_N_IV.pdfZuteilungskarte_N_IV.pdf
Karte zum Nachtrag V
(eingestellt am 26.02.2024)
Zuteilungskarte_N_V.pdfZuteilungskarte_N_V.pdf
Karte zum Nachtrag VI
(eingestellt am 26.02.2024)
Zuteilungskarte_N_VI.pdfZuteilungskarte_N_VI.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Josef Leineweber
Anschrift:
Hauptstraße 130, 54314 Greimerath
Telefon:
06587 / 1285
Email:
sonstige Mitglieder:
Franzen Burkhard
Taubert Ralf
Schramm Walfried
Schmitt Edmund
Müller Michael
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
601.70 ha
Anzahl der Beteiligten:
652
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Greimerath
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 84 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Greimerath
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de