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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Lampaden [71974]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Ruwer, Saarburg-Kell, Trier-Land, sowie im Trierischen Volksfreund.


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG


Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Lampaden
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
Lampaden
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lampaden durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen
der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Jagdgenossenschaft Lampaden übergeben, da diese für die Ortsgemeinde Lampaden die Eigenleistung in dem Flurbereinigungsverfahren Lampaden getragen hat. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver-
fahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 24. März 2021

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Simon Liefgen
 
letzte Aktualisierung: 03/24/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Flurbereinigungsverfahren Lampaden wurde zur Realisierung nachfolgender Ziele eingeleitet:
Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse, Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten und Verbesserung des Wirtschaftwegenetzes als Grundlagen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe und langfristigen Sicherung der Landwirtschaft geschaffen werden.
Im Bereich der Forstwirtschaft Arrondierung von kleinparzelliertem Privatwaldbesitz und Ausweisung von Aufforstungsflächen zur Vermeidung unkontrollierter Aufforstungen in der Feldflur.
Regelungen der eigentumsrechtlichen Belange zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der bebauten Ortslage werden geregelt.
Umsetzung von Maßnahmen der Ortsgemeinde zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung.
Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans des Landkreises Trier-Saarburg für das Gewässersystem 'Ruwer und Nebenbäche' durch gezielte Maßnahmen.
Gestaltung der Ortausgänge und Verbesserung der Anbindung des Wirtschaftswegenetzes an das öffentliche Straßennetz.
Förderung der Landentwicklung zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft unter Be-rücksichtigung der Interessen und Ansprüche der beteiligten Grundstückseigetümer
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2007
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 24.09.2009
2. Änderungsbeschluss vom 29.05.2013
Ladung zum Planwunsch
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Termin zur Offenlage des Flurbereinigungsplanentwurfes (Rohplanvorlage)
Vorläufige Besitzeinweisung
§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
und
Überleitungsbestimmungen §§ 62 Abs. 3
und 66 FlurbG
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 05.08.2014)
Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplan
(eingestellt am 17.08.2015)
Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
- Antragsformular
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen
(eingestellt am 10.03.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II
geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 13.04.2016)
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(neu eingestellt am 15.09.2016)
- Bewerbung für das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land
- Liste Masseland
- Zuteilungsbedingungen für das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land

(eingestellt am 15.09.2016)
Ausführungsanordnung
(eingestellt am 28.11.2016)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 24.03.2021)
 
5. Karten
 
Gebietsabgrenzung:

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Rohplanvorlage:
Übersichtskarte Neuer Bestand
Vorläufiger Besitzübergang
Übersichtskarte Neuer Bestand
Karte zur Planvorlage (Neuer Bestand)
(eingestellt am 03.09.2014)
Übersichtskarte Masseland
(neu eingestellt am 16.09.2016)
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Peter Wollscheid
Anschrift:
Niedersehr 5, 54316 Lampaden
Telefon:
06588/992373
Email:
sonstige Mitglieder:
Willems Gerhard,
Nonn Heinz,
Backes Bernhard,
Hermesdorf Lothar,
Wollscheid Walter
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
880.30 ha
Anzahl der Beteiligten:
493
Kosten:
967.180,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Lampaden eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 84 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Heddert, Lampaden, Ollmuth, Paschel, Pellingen, Schillingen, Schömerich
 
 
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