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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Hirzenach - Rheinfront [61160]      Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern
 
 
Die Schlussfeststellung des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Hirzenach - Rheinfront ist seit dem 09.01.2018 unanfechtbar.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft ist das Verfahren abgeschlossen.
 
letzte Aktualisierung: 01/23/2018
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren wird gem. §§ 91 ff. FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der Landespflege, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszufüh-ren. Bei der projektbezogenen Untersuchung wurden agrarstrukturelle Mängel festgestellt, die die Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens erfordern.
Eine Bodenordnung ist sinnvoll und notwendig , um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere
1. Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, insbesondere des Weinbaues
2. Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Gestaltung des Landschaftsbildes
3. Maßnahmen zur Entwicklung der örtlichen Infrastruktur, insbesondere der Förderung des Tourismus und der Naherholung
zu ermöglichen oder auszuführen. Gemäß den 'Leitlinien Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung' des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sollen die Ziele einer integralen Landentwicklung mit der ländlichen Bodenordnung umgesetzt werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
beschluss.pdf
Zusammenlegungsbeschluss
vom 07.05.2008
feststellung der uvp-pflicht.pdf
Feststellung der UVP-Pflicht
vom 03.12.2008
fest_werterermittlung.pdf
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
vom 8.12.2008
Ladung zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes
vom 18.05.2010
Ausführungsanordnung und Bekanntgabe der Überleitungsbestimmungen
vom 01.12.2010
Schlussfeststellung
vom 04.12.2017
ZEITUNGSARTIKEL
presse_hirzenach1_bild.pdf
presse_hirzenach1.pdf
presse_hirzenach2.pdf
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Matthias Neyer
Anschrift:
Rheinstraße 87, 56154 Boppard-Hirzenach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Hans-Josef Karbach
Egon Schmoll
Geyr Leonard
Klaus Schneider
Hans Bock
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Nick, Werner
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Bermes, Georg
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleiter Landespflege:
Zmelty, Adrian
Sachgebietsleiter Bau:
Flatz, Amadeus C.
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
18.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
59
Kosten:
Finanzierung:
90 % Zuschüsse
10 % Eigenleistungen
beteiligte Gemeinden:
Boppard
 
 
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