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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Morschheim (Acker) [21850]      Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Zust. Dienststelle: DLR Westpfalz mit Dienstsitz: Kaiserslautern
 
 
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag IV geänderten Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes am 06.04.2011 im DLR Westpfalz Kaiserslautern

Der
Zusammenlegungsplan des beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Morschheim (Acker) wird durch den Nachtrag IV geändert und den Beteiligten am 06.04.2011 im Dienstgebäude des DLR Westpfalz in Kaiserslautern bekanntgegeben. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplans findet ebenfalls am 06.04.2011 beim DLR Westpfalz statt.

Weitere Informationen zur Bekanntgabe des Nachtrages IV und zum Anhörungstermin können der pdf-Datei unter Punkt 4 entnommen werden.
 
letzte Aktualisierung: 04/01/2011
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das 1999 auf Wunsch des örtlichen Bauernvereins eingeleitete BZ-Verfahren im Donnersbergkreis am Rande des Rheinhessischen Hügellandes umfasst die restlichen ca 320ha landwirtschaftlichen Grundbesites der Gemarkung Morschheim, die nicht bereits in dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren A 63 bereinigt wurden.

Das Verfahren wurde als BZ-Verfahren eingeleitet, da die Gemarkung ca. 1960 im Rahmen einer klassischen Flurbereinigung neu geordnet worden war und somit die Anlage eines neuen Wegenetzes und wasserwirtschaftlicher Maßnahmen nicht erforderlich schienen.

Nach Einleitung wurde jedoch, im Rahmen der 'Aktion Blau' von der VG Kirchheimbolanden die Reanturierung der Selz vorangetrieben. der Ankauf der Flächen durch die VG wurde größtenteils über §52 FlurbG getätigt.

Die von der VG erworbenen Flächen (ca 6,5ha) wurden als ca 10m breiter Gewässerrandstreifen entlang der Selz ausgewiesen.

Im September 2003 wurde die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Die Vorlage des Flurbereinigungsplanes erfolgte im Frühjahr 2005. Die Nachträge 1 (2006) und 2 (2007) wurden vorgelegt.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
lad_n4.pdf
Bekanntgabe des durch Nachtrag IV geänderten Zusammenlegungsplanes
 
5. Karten
 
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Hans-Joachim Lamb
Anschrift:
Hintergasse 12, 67294 Morschheim
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Bayer, Gerhard
Dietrich, Hartmut
 
7. Mitarbeiter des DLR Westpfalz in Kaiserslautern
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Bauer, Knut
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Keller, Götz
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Dockweiler, Birgit
Sachgebietsleiter Landespflege:
Gillenberger, Gabriele
Sachgebietsleiter Bau:
Roth, Christoph
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
325.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
174
Kosten:
341400 Euro
Finanzierung:
Vergleichswert/ ha nach Nr. 9.2.2. 1181,-EUR
von Gesamtsumme für:
Ländliche Wegebau 189.700 EUR
Wasser / Bodenverbesserung 39.600 EUR
Landespflege 32.500 EUR

besondere Deckungsmittel 22.200 EUR

Zuwendungsfähige Ausführungskosten 319.200 EUR


Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten

bare und unbare Eigenleistungen 63.840 EUR 20v.H.
(davon als Landeszuschuß)

Zuschüsse (Gemeinschaftsaufgabe) 255360 EUR 80v.H.
beteiligte Gemeinden:
Morschheim, Orbis
 
 
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