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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Grewenich-Metzdorf [71014]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Die Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Trier-Land und Südeifel in Neuerburg, der Rathaus-Zeitung Trier sowie im Trierischen Volksfreund.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Grewenich-Metzdorf

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums

gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)


Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Grewenich-Metzdorf, Landkreis Trier-Saarburg ist der durch die Nachträge I bis VII geänderte Flurbereinigungsplan seit dem 28.04.2020 unanfechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 30.12.2008 sowie den Änderungsbeschlüssen vom 19.10.2011 und 22.01.2014 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.

Trier, den 13.08.2020

DLR Mosel

Im Auftrag

gez. Manfred Heinzen

 
letzte Aktualisierung: 08/13/2020
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Verfahren wurde eingeleitet, um die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu realisieren.
Das Verfahren dient auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere die nachfolgenden Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Flächen- und Bewirtschaftungsstrukturen
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen
- die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes
- Flächenbereitstellung für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen
Für die Verwirklichung dieser Entwicklungsziele sind bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Verfahrensgebietes notwendig.
Das Verfahrensgebiet umfasst ebenso die Ortslage. Die Ortsgemeinde Langsur hat für den Ortsteil Metzdorf ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Mit den einzelnen Maßnahmen der Dorfentwicklung werden zahlreiche Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung der Ortsgemeinde fördern. Zur Verwirklichung der innerörtlichen Entwicklungsziele sind ebenso bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Ortslagenbereiches, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsstraßen sowie der Realisierung von Dorferneuerungsmaßnahmen notwendig.
Das Verfahrensgebiet wurde unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Straßen- und Wegenetzes, der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Berücksichtigung der kataster- und vermessungstechnischen Erfordernisse so begrenzt, dass die mit der ländlichen Neuordnung in der Feldflur angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in besonderem Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft ermöglicht werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 30.12.2008
Einladung zur Vorstandswahl
Ortslagenregulierung
1. Änderungsbeschluss vom 19.10.2011
Planwunschtermin
Merkblatt zum Planwunsch
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
2. Änderungsbeschluss vom 22.01.2014
Rohplanvorlage
(eingestellt am 14.03.2014)
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 07.08.2014)
Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG
(eingestellt am 02.09.2014)
Überleitungsbestimmungen
(eingestellt am 02.09.2014)
Bekanntmachung "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 19.02.2015)
Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 18.03.2015)
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
Obstbaumschnittkurs
(eingestellt am 05.01.2016)
2. Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 10.03.2016)
2. Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Antragsformular
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen
(eingestellt am 10.03.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 12.07.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 27.06.2017)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag IV geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 16.07.2018)
Vorzeitige Ausführungsanordnung
gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(eingestellt am 06.09.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag V geänderten Flurbereinigungsplanes
(neu eingestellt am 26.06.2019)
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt am 05.03.2020)
Zuteilungsbedingungen und
Bewerbungsformular (Massegrundstücke)
(eingestellt am 05.03.2020)
Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes
(neu eingestellt am 13.08.2020)
 
5. Karten
 
Gebietsabgrenzung:

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Karte zum Plan 41
Wertermittlungskarte
Zuteilungskarte zum Nachtrag II
(eingestellt am 05.07.2016)
Zuteilungskarte zum Nachtrag III
(eingestellt am 27.06.2017)
Zuteilungskarte zum Nachtrag IV
(eingestellt am 12.07.2018)
Zuteilungskarte zum Nachtrag V
(neu eingestellt am 26.06.2019)
Übersichtskarte Masseland
(neu eingestellt am 03.03.2020)
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Egon Bamberg
Anschrift:
Auf Der Fröhn 3, 54308 Langsur-Metzdorf
Telefon:
06501 / 13713
Email:
sonstige Mitglieder:
Marco Maus
Horst Schu
Thomas Neises
Michael Fürst
Bernd Bamberg
Helmut Dostert
Bernhard Bauer
Theo Classen
Karl Schu
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Krebs, Martin
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
465.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
407
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Grewenich-Metzdorf
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 85 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 15 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Langsur, Ralingen, Trierweiler
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de