Diese Seite drucken

Fenster schliessen


Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Hochwasserrückhaltung Wörth-Jockgrim [41631]      Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt
 
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 30.10.2023 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)



 
letzte Aktualisierung: 09/29/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Der für die Hochwasserrückhaltung Wörth-Jockgrim am 29.06.2001 erlassene Planfeststellungbeschluss wurde am 02.02.2005 rechtskräftig.
Die neue Trasse des Rheinhauptdeiches und des Trenndeiches durchschneiden ein landwirtschaftlich erschlossenes Gebiet. Die Durchschneidung der landwirtschaftlich genutzten Flurstücke macht nicht nur die bisherige Bewirtschaftung für die Betroffenen unmöglich, sondern sie würde diese Beteiligten durch den eintretenden Flächenverlust ungleich stärker belasten.
Auf Antrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Enteignungsbehörde wurde das
Flurbereinigungsverfahren Hochwasserrückhaltung Wörth-Jockgrim insbesondere mit dem Ziel die Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch die neu geplante Hochwasserrückhaltemaßnahme zu vermeinden und den Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen angeordnet.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

Aktuell

Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.

Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß
§ 63 FlurbG

    öffentliche Bekanntmachung vom 29.09.2023
    Grundsteuerreform_Fragen und Antworten- Besonderheiten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Betriebe - Landesamt für Steuern, Pressedienst vom 28.07.2022
    Beachten Sie hier insbesondere Nr. 9 "Was ist bei Flurbereinigungsverfahren zu beachten"

    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

    öffentliche Bekanntmachung vom 15.02.2022

    Einladung zum Verhandlungstermin (Gründungsversammlung) zur Errichtung des „Wasser- und Bodenverbandes Neupotz“ mit Teilen der Gemarkungen Neupotz, Jockgrim, Rheinzabern, Leimersheim und Wörth

    öffentliche Bekanntmachung vom 02.11.2021

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung der wesentlichen Bestandteile

    öffentliche Bekanntmachung vom 22.05.2017

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

    öffentliche Bekanntmachung vom 16.05.2017

    - Feststellung der UVP-Pflicht –
    gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    öffentliche Bekanntmachung vom 14.03.2017


    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

    öffentliche Bekanntmachung vom 08.09.2016

Aufbringen von Klär-, Papierschlamm sowie Bioabfall im Verfahrensgebiet - öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2013
    Vorläufige Anordnung -Flutung ungesteuerter Bereich

    öffentliche Bekanntmachung vom 20.09.2012

Vorläufige Anordnung - Hauptdeich Los 5
- öffentliche Bekanntmachung vom 09.02.2010
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung - öffentl. Bekanntmachung vom 20.01.2010
Vorläufige Anordnung - Trenndeich
öffentliche Bekanntmachung vom 14.09.2009

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
-öffentliche Bekanntmachung vom 30.06.2009
Anhörung und Erläuterung der Ergebnisse der erneuten Wertermittlung - öffentliche Bekanntmachung vom 01.04.2009
Ausbringen von Klär-, Papierschlamm sowie Bioabfall im Verfahrensgebiet - öffentliche Bekanntmachung vom 30.01.2009
Anhörung und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung - öffentliche Bekanntmachung vom 07.07.2008
Änderungsbeschluss vom 24.07.2006
Änderungsbeschluss vom 09.03.2006
Flurbereinigungsbeschluss vom 23.09.2005
    Änderungsbeschluss vom 27.03.2018

    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG

    öffentliche Bekanntmachung vom 15.02.2019


    Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes

    8. Änderungsbeschluss vom 24.05.2019


    Vorläufige Anordnung gemäß § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 FlurbG zum 15.10.2019

    öffentliche Bekanntmachung vom 05.09.2019


    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG zum 01.04.2020

    öffentliche Bekanntmachung vom 03.03.2020


    Verhandlungstermin (Gründungsversammlung) zur Errichtung des „Wasser- und Bodenverbandes Neupotz“ mit Teilen der Gemarkungen Neupotz, Jockgrim, Rheinzabern, Leimersheim und Wörth am 10.01.2022, Absage und Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt

    öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2021


    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"

    öffentliche Bekanntmachung vom 15.02.2022

oeff_bek_mgdf.pdfoeff_bek_mgdf.pdf
    Einladung zum Verhandlungstermin (Gründungsversammlung) zur Errichtung des „Wasser- und Bodenverbandes Neupotz“ mit Teilen der Gemarkungen Neupotz, Jockgrim, Rheinzabern, Leimersheim und Wörth

    öffentliche Bekanntmachung vom 03.03.2022


    Bekanntmachung "Vorläufige Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG und Überleitungsbestimmungen gemäß §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG

    öffentliche Bekanntmachung vom 19.07.2022


    Einladung zur Wahl des Verbandsausschusses „Wasser- und Bodenverband Neupotz“

    öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2022



Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

    öffentliche Bekanntmachung vom 03.05.2023
 
5. Karten
 
Karte des neuen Bestandes41631_231006_vr_Uebersicht_frei.pdf41631_231006_vr_Uebersicht_frei.pdf
-Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes- 2023_03_14_Zuteilungskarte_M_2000.pdf2023_03_14_Zuteilungskarte_M_2000.pdf

    Karten zur vorläufigen Besitzweinweisung
Karte zur vorläufigen Anordnung vom 09.02.2010
- Ausbau des Hauptdeiches Los 5
Karte zur vorläufigen Anordnung vom 20.09.2012
- Flutung ungesteuerter Bereich 02_Karte_VA_Flutung_TD_2000.pdf
Karte zur vorläufigen Anordnung vom 15.02.2019 2019_02_11_Vorl_Anordnung_Karte.pdf


    Karte zur vorläufigen Anordnung vom 05.09.2019


    Karten zur vorläufigen Anordnung vom 03.03.2020
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Roland Bellaire
Anschrift:
Schmiedhof, 76777 Neupotz
Telefon:
07272/73592
Email:
r-r-bellaire@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Heid, Emil (Stellvertreter)
Burger, Karl-Heinz
Ohmer, Richard
Reiss, Karl
Scherer, Karl
Schwab, Hans
Stohner, Reinhold
Wärther, Horst
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Kuhn, Roland
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleiter Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
1466.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
1256
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Jockgrim, Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern
 
 
Landentwicklung Rheinland-Pfalz   ---   www.Landentwicklung.RLP.de