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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Lambertsberg [51175]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Eifel mit Dienstsitz: Bitburg
 
 
Als nächste Schritte erfolgen die Bodenbewertung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, sowie die Planung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen.
 
letzte Aktualisierung: 11/22/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Das Flurbereinigungsverfahren Lambertsberg umfasst die gesamte Gemarkungen Greimelscheid und Lambertsberg.
Ausgeschlossen aus Gemarkung Lambertsberg werden allerdings folgende Bereiche:
der bebaute Ortslagenbereich „Auf Bieschels“, in dem kein Bodenordnungsbedarf besteht; ein geringer Teil der L 12 im nord-westlichen Bereich angrenzend an die Gemarkung Waxweiler und im nördlichen Bereich Teilflächen gegen die Gemarkungen Lascheid und Hargarten, jeweils Flur 51.
Aus vermessungstechnischen Gründen zugezogen werden im östlichen Bereich aus Gemarkung Plütscheid Flur 4 eine Teilstrecke der
L 12, ein kurzes Teilstück der K 130, ein Teilstück der K 33 sowie ein Wirtschaftsweg und im südlichen Bereich aus Gemarkung Plütscheid Flur 11 ein Wirtschaftsweg.
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Verbesserung der Eigentumsverhältnisse durch Auflösung der kleinteiligen Besitzzersplitterung und Klärung von unklaren
Eigentumsverhältnissen sowohl für land- als auch für forstwirtschaftlich genutzte Flächen;
• Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft mittels bodenordnerischer Maßnahmen
(Arrondierung von Eigentumsflächen mit nachgeschaltetem Nutzungstauschangebot; Formverbesserung der Wirtschaftsflächen,
bedarfsgerechte Ausweisung von Aufforstungsflächen) und dadurch Gewährleistung einer rationellen, kostensparenden und
energieeffizienten Bewirtschaftung
• Verbesserung der Erschließung der Landabfindungen durch Anlage und bedarfsgerechtem Ausbau sowie Ausweisung in öffentliche
Hand des hierfür benötigten Wegenetzes für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen;
• Anlage von Holzlagerplätzen,
• Berücksichtigung bzw. Umsetzung des gemarkungsübergreifenden Wegenetzes,
• Erhaltung und Offenhaltung der Kulturlandschaft durch Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige flächendeckende
Bewirtschaftung,
• Schaffung der Voraussetzungen zur Mobilisierung bisher wenig genutzter Holzvorräte im Privatwald und damit Erhöhung der
Wertschöpfung im Wald; Sicherung des ökologischen Wertes des Waldes,
• Auflösung von Nutzungskonflikten im Gewässerbereich. Bodenordnerische Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Gewässersituationen im Rahmen der „Aktion Blau+“ durch Ausweisung von Entwicklungskorridoren unter Berücksichtigung der
Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie der EU;
• Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Biotopsystemplanung sowie Unterstützung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege,
• Durchgrünung der Ortsrandbereiche durch die Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“;
• Ortslagenregulierung und Unterstützung der Innenentwicklung und der Ziele des Zukunftschecks-Dorf,
• Unterstützung gemeindlicher und sonstiger öffentlicher Planungen, wie Kreisentwicklungs¬konzept,
• Förderung der Wertschöpfung aus dem Tourismus durch u. a. Verbesserung der Infrastruktur;
• Flächendeckende Neuvermessung und bedarfsgerechte Abmarkung und dadurch Grenzklarheit, Werterhalt bzw. Wertsteigerung des
ländlichen Grundbesitzes.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Präsentation zur Informations- und Akzeptanzveranstaltung am
26.01.2017 in Lambertsberg
Vermerk zur Informations- und Akzeptanzveranstaltung am
26.01.2017 in Lambertsberg
Freigabe des Verfahrens durch Ministerium erfolgt
Flurbereinigungsbeschluss
Einladung zur Wahl des
Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Wahl des Vorstandes und Vorsitzenden der
Teilnehmergemeinschaft
Signalisierung von Vermessungspunkten
für die Luftbildvermessung
 
5. Karten
 
Verfahrensgebiet
(Stand 29.11.2019)
§5 - Anfrage
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Walter Röttgen
Anschrift:
Am Markt 15, 54649 Lambertsberg
Telefon:
0171/2629096
Email:
info@roettgen-bau.de
sonstige Mitglieder:
Theis Herrmann-Josef (Stellv. Vors.) Lambertsberg,
Ritter Uwe Lambertsberg,
Röttgen Ralf Lambertsberg,
Schoden Jochen Lambertsberg
 
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Fuchs, Beate
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Hack, Günter
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Michael, Ehleringer
Sachgebietsleiter Landespflege:
Geisbüsch, Katharina
Sachgebietsleiter Bau:
Jüngels, Helmut
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
362.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
244
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Lambertsberg, Plütscheid
 
 
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