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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Hermeskeil [71059]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Hermeskeil, Thalfang am Erbeskopf sowie in dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Nonnweiler.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hermeskeil
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hermeskeil

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hermeskeil durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hermeskeil hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung den Jagdgenossenschaft Hermeskeil sowie der Stadt Hermeskeil übergeben, da die Eigenleistung von den Vorgenannten getragen wurde. Die Stadt Hermeskeil erhält das Geld zweckgebunden zur Unterhaltung der im Verfahren geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen. Die Kasse wird nach der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.
Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 26.09.2022

DLR Mosel

Im Auftrag
(Siegel)
gez. Simon Liefgen

 
letzte Aktualisierung: 09/27/2022
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das ländliche Bodenordnungsverfahren Hermeskeil wurde am 28.12.2007 als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG eingeleitet. Es umfasst weite Teile der Gemarkung Hermeskeil und kleine Teile der Gemarkungen Geisfeld und Gusenburg. Die bebauten Ortslagen von Hermeskeil, Höfchen und Abtei gehören nicht zum Verfahren. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes erfolgte so, dass die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege realisiert werden können.
Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Flächen- und Wirtschaftsstrukturen,
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung
- die Entwicklung einer dynamischen Gewässer- und Auenlandschaft
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen und
- die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes
Durch die neuen Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse werden auch die Grundlagen für Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung geschaffen.
Das angeordnete ländliche Bodenordnungsverfahren dient weiterhin in besonderem Maße der Förderung der Landentwicklung zur Erhaltung und Verbesserung der Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft und regelt den Ausgleich verschiedener Interessen und Ansprüche.
Im Rahmen der Förderung der Landeskultur werden auch die ökologischen und volkswirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Mit Hilfe des ländlichen Bodenordnungsverfahrens können darüber hinaus auch die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen geschaffen werden. Das Verfahren dient daher auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2007
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 13.09.2012
Feststellung der UVP-Pflicht
gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
2. Ladung zum Planwunschtermin
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung
Verzeichnis der Festsetzungen
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Offenlage des Flurbereinigungsplanentwurfs (Rohplanvorlage)
(eingestellt am 31.03.2015)
Vorläufige Besitzeinweisung und Überleitungsbestimmungen
(eingestellt am 12.11.2015)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungs-
planes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

(eingestellt am 25.07.2016)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Sortenbeschreibung
- Broschüre
- Antragsformular
(eingestellt am 16.03.2017)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 28.03.2017)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 02.11.2017)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 26.06.2018)
Vorzeitige Ausführungsanordnung
gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(eingestellt am 15.01.2019)
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt am 25.03.2020)
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurberei-
nigungsplanes und Aufhebung der zeitweili- gen Einschränkungen des Eigentums
(eingestellt am 28.01.2021)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 27.09.2022)
 
5. Karten
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Gebietsabgrenzung
Wertermittlungskarte Alter Bestand
Plan über gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen
Karte zur Rohplanvorlage
(eingestellt am 31.03.2015)
Zuteilungskarte Besitzeinweisung
(eingestellt am 03.11.2015)
Zuteilungskarte Planvorlage
(eingestellt am 27.07.2016)
Zuteilungskarte Nachtrag I
(eingestellt am 02.11.2017)
Zuteilungskarte Nachtrag II
(eingestellt am 26.06.2018)
Übersichtskarte Masseland
(neu eingestellt am 24.03.2020)
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Gerhard Eiden
Anschrift:
Züscher Str. 22, 54411 Hermeskeil
Telefon:
06503 / 3196
Email:
sonstige Mitglieder:
Karl Heil
Ulrich Otten
Martin Eiden
Dr. Tiberius Dersidan
Peter Brücker
Gerhard Gehlen
Richard Hares
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Roth, Georg
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
1201.80 ha
Anzahl der Beteiligten:
555
Kosten:
1.430.408€. Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Hermeskeil
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 84 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Geisfeld, Gusenburg, Hermeskeil, Reinsfeld
 
 
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