Reinsfeld [71075]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, DLR Mosel, Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung, Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Reinsfeld
Aktenzeichen: 71075-HA11.5
Tessenowstr. 6, 54295 Trier, den 15.05.2020, Telefon: 0651-9776212, Telefax: 0651-9776330, Internet: www.dlr.rlp.de

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Reinsfeld
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
Reinsfeld

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsver-
fahren Reinsfeld durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurberei-
nigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemein-
schaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zu-
letzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen
vor.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erle-
digt.
Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen
der Bodenordnung berichtigt.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem
jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststel-
lung der Jagdgenossenschaft Reinsfeld übergeben, da diese für die Ortsgemeinde
Reinsfeld die Eigenleistung in dem Flurbereinigungsverfahren Reinsfeld getragen hat.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungs-
verfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem ersten Tag der
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Tessenowstraße 6, 54295 Trier oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Der Widerspruch kann nicht zur Niederschrift bei den vorgenannten Stellen abgegeben werden.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt,
wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das
elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verord-
nung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014
über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen
im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom
28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind beson-
dere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite
www.dlr.rlp.de unter service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind beson-
dere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite
www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Manfred Heinzen
letzte Aktualisierung: 05/19/2020
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das ländliche Bodenordnungsverfahren Reinsfeld wurde am 28.12.2004 als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG eingeleitet. Es umfasst weite Teile der Gemarkung Reinsfeld. Die bebaute Ortslage gehört nicht zum Verfahren. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes erfolgte so, dass die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege realisiert werden können. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 950 ha.
Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Flächen- und Wirtschaftsstrukturen,
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung
- die Entwicklung einer dynamischen Gewässer- und Auenlandschaft
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen und
- die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes
Durch die neuen Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse werden auch die Grundlagen für Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung geschaffen.
Das angeordnete ländliche Bodenordnungsverfahren dient weiterhin in besonderem Maße der Förderung der Landentwicklung zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft und regelt den Ausgleich verschiedener Interessen und Ansprüche.
Im Rahmen der Förderung der Landeskultur werden auch die ökologischen und volkswirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Mit Hilfe des ländlichen Bodenordnungsverfahrens können darüber hinaus auch die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordnerischer Maßnahmen geschaffen werden. Das Verfahren dient daher auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 01/17/2002
Anordnungsbeschluss 12/28/2004
Wahl des Vorstandes der TG 09/05/2006
Feststellung der Wertermittlung 07/08/2010
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01/24/2008
Planwunschtermin 02/11/2009
Allgemeiner Besitzübergang 09/01/2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 07/08/2010
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/09/2013
Berichtigung der öffentlichen Bücher 12/13/2012
Schlussfeststellung 05/15/2020
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen.

Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2004
Einladung zur Vorstandswahl
Änderungsbeschluss vom 05.11.2007
II. Änderungsbeschluss vom 14.05.2009
Vorläufige Besitzeinweisung
Überleitungsbestimmungen
Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Karte zum Flurbereinigungsplan
Aktion mehr Grün durch Flurbereinigung
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I
geänderten Flurbereinigungsplanes und zum
Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II
geänderten Flurbereinigungsplanes und zum
Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
Ausführungsanordnung gemäß § 61 (FlurbG)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 19.05.2020)
2020.05.15_Schlussfest.pdf
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:

Karte zur Ausführungsanordnung
© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Arno Schroth
Anschrift:
Wiesenstrasse 11, 54421 Reinsfeld
Telefon:
0171/7149367
Email:
sonstige Mitglieder:
Eibel Alfons,
Wahlen Klaus,
Schmitt Eduard,
Mergens-Looschelders Esther,
Schirra Jürgen,
Thees Ewald,
Spies Peter,
Spies Eugen,
Reichert Peter,
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Krebs, Martin
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
930 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
472
Kosten:
Ausführungskosten: 557.116,34€
Zuwendungsfähige Ausführungskosten: 544.180,94€
Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Reinsfeld eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 85 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 15 v.H. beträgt
beteiligte Gemeinden:
Hermeskeil, Hinzert-Pölert, Reinsfeld
 
9. Verfahrensbilderoben
 

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www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung