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DLR Rheinpfalz
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67433 Neustadt







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Flurbereinigung nach §§ 1/37 Kirrweiler VII
Produktnummer: 41256

Vollmacht


Hinweis: Diese Vollmacht gilt nur für die Durchführung der Flurbereinigung nach §§ 1/37 Kirrweiler VII und beschränkt sich auf oben genannte Ordnungsnummern.

(A) Vollmachtgeber/in(B) Bevollmächtigte/r
 
 
 
 
Hiermit bevollmächtige ich die unter (B) genannte Person zu allen, das o.g. Bodenordnungsverfahren betreffenden Handlungen, insbesondere zur Bestellung eines Vertreters für einzelne Handlungen.
Der/Die Bevollmächtigte unterliegt den Beschränkungen des § 181 BGB.

§ 181 BGB bedeutet, dass der/die Bevollmächtigte keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben kann, von denen er/sie selbst betroffen ist.

Die Bevollmächtigung umfasst insbesondere folgende Handlungen:
  • Abschluss von Vereinbarungen.
  • Übernahme von Verpflichtungen, Verzicht auf eine Sache oder ein Recht.
  • Entgegennahme von Geldbeträgen oder Schriftstücken sowie
  • Vertretung in allen Widerspruchs - und Klageverfahren.
  • Die vom Bevollmächtigten für mich bereits abgegebenen Erklärungen werden von mir genehmigt


OrtDatum


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(Unterschrift mit Vor- und Zuname des Vollmachtgebers)



Beglaubigung:


Die vorstehende(n) Unterschrift(en) von:



ist/sind
persönlich bekannt
ausgewiesen durch Personalausweis/Reisepass Nr.

vor mir vollzogen – anerkannt worden.
Dies wird hiermit amtlich beglaubigt.
Die Beglaubigung wird zur Vorlage bei der Flurbereinigungsbehörde erteilt.


Stempel der Dienststelle


(Siegel)


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Ort, Datum


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Unterschrift und Amtsbezeichnung

Hinweis zur Gebühren- und Kostenfreiheit:
Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung bzw. Zusammenlegung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift frei von allen Gebühren und Kosten des Bundes, der Länder und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechtes (§ 108 FlurbG); § 6 AGFlurbG – sowie entsprechende Bestimmungen in den übrigen Bundesländern).