Geinsheim B 39 [41968]

Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom [15.11.2021] wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 11/24/2021
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 


Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Durch den Bau der Ortsumgehung Geinsheim (B39 neu) wird in erheblichem Umfang ländlicher Grundbesitz in Anspruch genommen (ca 8 ha). Die Trasse durchschneidet landwirtschaftliche Flächen und unterbricht das Wege-und Gewässernetz.

Durch die Diagonaldurchschneidungen und Verkürzungen der Schläge entsteht ein agrarstruktureller Schaden, der aus Gründen einer rationellen Bewirtschaftung und ordnungsgemäßen Grundstückserschließung behoben werden muss.Die entstehenden landeskulturellen Beeinträchtigungen infolge des Strassenneubaus können nur mittels einer umfassenden Bodenordnung in dem Gebiet beseitigt werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 05/22/2001
Anordnungsbeschluss 06/19/2001
Wahl des Vorstandes der TG 08/14/2001
Feststellung der Wertermittlung 12/17/2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 08/23/2005
Planwunschtermin 03/30/2006
Allgemeiner Besitzübergang 09/01/2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 03/02/2010
Eintritt des neuen Rechtszustandes 08/15/2011
Berichtigung der öffentlichen Bücher 01/24/2018
Schlussfeststellung 01/11/2022
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Schlussfeststellung
    Öffentliche Bekanntmachung vom 15.11.2021

Archiv

    Unanfechtbarkeit Flurbereinigungsplan
    -öffentliche Bekanntmachung vom 04.04.2013
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Bernd Zillig
Anschrift:
Mühlbachstraße 4, 67435 Neustadt/Weinstraße
Telefon:
06327-3648
Email:
sonstige Mitglieder:
Mayer, Karl
Kästel, Walter
Kästel, Franz
Adam,Hubert
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Geymann, Hans
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleitung Landespflege:
Döringer, Stefanie
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff
Verfahrensgröße:
236 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
500
Kosten:
0,6 Mio Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung