Flurbereinigung und Recht - Heft 19 ArgeFlurbereinigung



Das Flurbereinigungsgesetz regelt in § 108 und in den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen eine Steuerbefreiung für Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung der Flurbereinigung dienen. Darüber hinaus können jedoch Regelungen verschiedener Steuergesetze und –verordnungen relevant werden. Die Zusammenstellung soll Informationen zu häufig auftretenden Steuerfragen geben. Folgende Steuern werden näher betrachtet:

Grunderwerbsteuer
Einkommensteuer
Körperschaftssteuer
Umsatzsteuer
Mineralölsteuer
Gewerbesteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermögensteuer
Grundsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsteuer
Zölle


Veröffentlicht: 2002

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