 | Bei Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz kommt dem Flurbereinigungsplan, in dem die Ergebnisse des Verfahrens verbindlich zusammengefasst werden, eine entscheidende Rolle zu. Um den Länderverwaltungen für Flurbereinigung einen einheitlichen und länderübergreifend abgestimmten „Mustertextteil“ an die Hand zu geben, wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe zur Überprüfung der alten Mustertextteile eingesetzt, deren Arbeit hier veröffentlicht wird.
Es werden Mustertextteile zu den Verfahrensart § 1 und 37, § 86, § 87, § 91 und § 103 a-i zur Verfügung gestellt. Das Verfahren nach § 1 wird ausführlich und umfangreich beschrieben, bei den anderen ist gekennzeichnet wo Änderungen notwendig sind.
Für die Verfahren nach § 1, § 86 und § 87 umfasst der Mustertextteil die Grundlagen des Flurbereinigungsverfahrens, Beteiligte und ihre Rechte, Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes, Kosten und Beiträge sowie den Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens.
Für das Verfahren nach § 91 beinhaltet der Mustertextteil den Zusammenlegungsplan mit den Grundlagen der Zusammenlegung, Beteiligte und ihre Rechte, Neugestaltung des Zusammenlegungsgebietes, Kosten und Beiträge sowie den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens.
Für Verfahren nach § 103 werden der Tauschplan (mit Titelblatt), die Bestandteile, Gesetzliche Voraussetzung, Tauschgrundstücke, Tauschpartner, Ergebnis – Wahrung der Rechte, Folgemaßnahmen, Kosten, Beendigung des Verfahrens, Aufbewahrung sowie die Genehmigung durch die Tauschpartner zur Verfügung gestellt. |  |  |