Kellerbuch

Von jedem Produzenten, Händler und Verarbeiter von Wein, Keltertrauben, Traubenmost und Traubensaft zu führendes Eingangs- und Ausgangs-Verzeichnis. Im Kellerbuch müssen folgende Einträge erfolgen: Größe und genaue Bezeichnung der bewirtschafteten Weinbergsflächen; Menge der eigenen Produktion an Wein und Traubensaft als Zugang; Menge der erworbenen oder abgegebenen Erzeugnisse; Datum des Zu- und Abganges sowie Namen und Anschriften der Unternehmer, an die Erzeugnisse abgegeben bzw. von denen Erzeugnisse erworben wurden; Verschnittmengen; Ausmaß der Anreicherung; Schwund einschließlich der Menge des abgezogenen Gelägers und Eigenverbrauch; amtliche Prüfnummer; Banderole-Nummer. Diese Angaben haben für jede Weinart zu erfolgen.


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