Eine seit 1987 eingeführte Bezeichnung für einen „Typenwein besonderer Herkunft“, der in allen deutschen Anbaugebieten produziert werden kann. Er darf ausschließlich aus der Rebsorte Riesling gekeltert werden. Sie müssen mindestens 7 °Oe mehr Mostgewicht als der vorgeschriebene Mindeswert aufweisen und einen natürlichen Alkoholgehalt haben, der zumindest um 1,5% vol über den für das Anbaugebiet geltenden Richtwerten liegt. Bei der Prüfung zur amtlichen Prüfnummer müssen die Weine zumindest 3,0 (statt 1,5) Punkte erzielen. |