Hochgewächs

Eine seit 1987 eingeführte Bezeichnung für einen „Typenwein besonderer Herkunft“, der in allen deutschen Anbaugebieten produziert werden kann. Er darf ausschließlich aus der Rebsorte Riesling gekeltert werden. Sie müssen mindestens 7 °Oe mehr Mostgewicht als der vorgeschriebene Mindeswert aufweisen und einen natürlichen Alkoholgehalt haben, der zumindest um 1,5% vol über den für das Anbaugebiet geltenden Richtwerten liegt. Bei der Prüfung zur amtlichen Prüfnummer müssen die Weine zumindest 3,0 (statt 1,5) Punkte erzielen.


    www.DLR-Mosel.rlp.de